Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer: Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Telefon: +49 22899610-1027
Telefax: +49 2289910610-1027
E-Mail: B12.21@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 12.21 - 1534/23/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.11.2023 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.12.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=543941
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=543941
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Weiterentwicklung des europäischen Open Gazetteer und Qualitätssicherung von
weltweiten Namendaten für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) führt seit April 2019 einen Namensdienst mit einer europäischen Abdeckung (Open Gazetteer). Ziel ist es, das BKG bei der Weiterentwicklung des Open Gazetteer und der Aktualisierung und Erweiterung der Exonyme und Variantennamen zu unterstützen.
weltweiten Namendaten für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) führt seit April 2019 einen Namensdienst mit einer europäischen Abdeckung (Open Gazetteer). Ziel ist es, das BKG bei der Weiterentwicklung des Open Gazetteer und der Aktualisierung und Erweiterung der Exonyme und Variantennamen zu unterstützen.
b)
CPV-Codes
Datenerhebung und -zusammentragung (72314000)
Datenerfassung (72313000)
Datenerhebung und -zusammentragung (72314000)
Datenspeicherung (72317000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Frankfurt am Main
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Ende: ..
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die nachfolgend genannten Ziffern beziehen sich jeweils auf das Dokument "01 Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen".
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als zehn Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Beteiligung an Aktivitäten der UN Expertengruppe zur Standardisierung geographischer Namen (UNGEGN)
Mitarbeit in toponymischen Projekten zum Aufbau von Namendatenbanken und -diensten
wissenschaftliche Publikationen/Forschungsarbeiten/Diskurse (in deutscher und englischer Sprache) in der Toponymie (geographische Namen) an, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen verfasst wurden bzw. an denen sie fachlich mitgewirkt haben.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3.5.3 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als zehn Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Beteiligung an Aktivitäten der UN Expertengruppe zur Standardisierung geographischer Namen (UNGEGN)
Mitarbeit in toponymischen Projekten zum Aufbau von Namendatenbanken und -diensten
wissenschaftliche Publikationen/Forschungsarbeiten/Diskurse (in deutscher und englischer Sprache) in der Toponymie (geographische Namen) an, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen verfasst wurden bzw. an denen sie fachlich mitgewirkt haben.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3.5.3 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Nachweise und Erklärungen zur Leistung (vgl. Ziffer 3.7 der Hinweise und besonderen Bewerbungsbedinungen)
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
Bewertung des Antworten-Katalogs
Die Bewertung des Antworten-Katalogs erfolgt über eine Punktevergabe. Maximal können in der Gesamtschau 400 Pkt. (= 100%) erreicht werden. Die einzelnen Antworten/Entwürfe werden in Abhängigkeit der Erfüllung der jeweiligen Zielvorstellung der Leistungskriterien von 0 bis 4 Punkten bewertet und dann mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums der Aufgabenstellung multipliziert.
Mindesterfüllungsgrad:
Für den Zuschlag kommen nur Angebote in Betracht, die nach der Bewertung des eingereichten Antworten-Katalogs eine Leistungskennzahl von mindestens 200 Punkten (=50%) erreicht bzw. überschritten haben (qualitatives Mindestniveau). Sofern das Angebot in der Summe nicht den Mindesterfüllungsgrad erreicht bzw. überschreitet, wird das betreffende Angebot bei der Wertung nicht weiter berücksichtigt.
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
Bewertung des Antworten-Katalogs
Die Bewertung des Antworten-Katalogs erfolgt über eine Punktevergabe. Maximal können in der Gesamtschau 400 Pkt. (= 100%) erreicht werden. Die einzelnen Antworten/Entwürfe werden in Abhängigkeit der Erfüllung der jeweiligen Zielvorstellung der Leistungskriterien von 0 bis 4 Punkten bewertet und dann mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums der Aufgabenstellung multipliziert.
Mindesterfüllungsgrad:
Für den Zuschlag kommen nur Angebote in Betracht, die nach der Bewertung des eingereichten Antworten-Katalogs eine Leistungskennzahl von mindestens 200 Punkten (=50%) erreicht bzw. überschritten haben (qualitatives Mindestniveau). Sofern das Angebot in der Summe nicht den Mindesterfüllungsgrad erreicht bzw. überschreitet, wird das betreffende Angebot bei der Wertung nicht weiter berücksichtigt.
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