Ausschreibungsdetails
gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Gesundheit (Los 1)
(BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung
vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die
BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN -
Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von
Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der
„LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe
auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an
ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf
kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene.
Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische
Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen
HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und
Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung
der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei
der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den
Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen
vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den
Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des
Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung
kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im
Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die
Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen
strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen
mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit
Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und
ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die
Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen
und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte
schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der
eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen
eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung.
Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die
den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und
pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den
Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie
Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200
LLMP-Koffer produzieren (Los3).
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, §
98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren
(BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung
vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die
BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN -
Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von
Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der
„LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe
auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an
ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf
kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene.
Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische
Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen
HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und
Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung
der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei
der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den
Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen
vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den
Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des
Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung
kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im
Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die
Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen
strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen
mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit
Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und
ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die
Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen
und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte
schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der
eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen
eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung.
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 5
Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die
den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und
pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den
Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie
Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200
LLMP-Koffer produzieren (Los3).
LOS 1 umfasst die gesamte Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBENDas
Mitmachprojekt (LLMP)“. Darunter u.a. die Planung, Durchführung und
Dokumentation der bundesweiten schulischen Einsätze mit dem interaktiven
Mitmach-Parcours, inkl. dem Personalmanagement, sowie die Initiierung und
Umsetzung von bis zu drei jährlichen Länderverstetigungen. Zentrale Aufgabe ist
zudem die Qualitätssicherung- und Entwicklung der Maßnahmen und Methoden
von LLMP.
Los 2 und 3 werden separat ausgeschrieben.
bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei
handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus
dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme
der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche
Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme,
so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit
bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform
mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung
der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
für:startup#
Papier, bei sonstigen Unterlagen zwingend
und gerechten Vergütung sämtlicher Mitarbeiter*innen und sonstigen Personals
- Eine diverse Personalgestellung ist gewünscht, sodass insbesondere bei dem anzubietenden
Moderationsteam Aspekte der
Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Ethnie und Herkunft berücksichtigt werden sollen
-Es wird angestrebt, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, benachteiligte
Personen
und/oder Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Dies gilt insbesondere für die Produktion und Weiterentwicklung der Methoden, die
im Rahmen von LLMP eingesetzt werden. Es wird angestrebt, innovative Ansätze zu fördern,
die sowohl dem Marktbedarf als auch den Zielen der BZgA entsprechen und einen Mehrwert
für die Gesellschaft bieten. Die Berücksichtigung von Innovationsaspekten trägt zur
Fortentwicklung der Methoden und zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen
bei.
organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max.
zwei DIN A4 Seiten.
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares
Register (Auszug in Kopie beizufügen).
Es handelt sich bei den bezeichneten Kriterien um Mindestanforderungen.
Zu 4. Darzustellen auf eigener Anlage
Zu 5. Nachweis durch Kopie eines Auszugs aus einem Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbaren Register
marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Es handelt sich bei den bezeichneten Kriterien um Mindestanforderungen.
Zu 6: Erklärung im mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Unternehmerbogen; Nachweis
einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
mit dem Angebot, sofern vorhanden, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung durch
den Zuschlagsprätendenten.
bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Glücksspiel-
Tabak-, Cannabis-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während
dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird, wodurch dieser
Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen
und sie nachteilig beeinflussen könnten
8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen
erfüllen und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss,
Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Mindestanforderungen:
• Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, wobei die nachfolgenden Mindestanforderungen
jeweils mindestens einmal nachgewiesen werden müssen:
o Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich personalkommunikativer Maßnahmen mit einem
Umfang von mindestens 400 Personentagen pro Jahr mit einer abgeschlossenen Laufzeit
von mindestens zwei Jahren.
o Mindestens ein Referenzprojekt, mit dem Erfahrungen im Personal- und Kommunikationsmanagement
von mindestens 15 Projektbeteiligten (z.B. Moderierenden) nachgewiesen werden.
o Mindestens ein Referenzprojekt für die Zieleinrichtung Schulen
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen.
Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die
jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 3 Qualifikations- und Erfahrungsprofile
anzugeben, davon eines für die „Projektleitung I“, eines für die „Projektleitung II“
und eines für die „Projektkoordination“.
Mindestanforderungen:
• Jeweils für jedes Projektteammitglied:
o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse
in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen
für Sprachen (GER))
• Jeweils für die „Projektleitung I“ und „Projektleitung II“:
o Berufserfahrung in der Projektsteuerung, -entwicklung und -management von Projekten
im Bildungs- oder Gesundheitsbereich, nachgewiesen über mindestens ein Referenzprojekt
in dem die Fachkraft für mindestens sechs (6) Monate die Gesamtverantwortung getragen
hat.
o Profunde Kenntnisse von sexueller Gesundheit/ sexueller Bildung im Kontext Schule:
Bearbeitung von Themen rund um sexuelle Gesundheit, nachgewiesen durch mindestens
ein Referenzprojekt.
o Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im konzeptionellen Arbeiten und der Strategieentwicklung
o Berufserfahrung in der Entwicklung, Kontrolle und Steuerung von Qualitätsmanagement-Maßnahmen,
nachgewiesen durch mindestens ein Referenzprojekt
• Entweder für die „Projektleitung I“, oder „Projektleitung II“, wobei jede Anforderung
mindestens einmal abgedeckt sein muss
o Berufserfahrung in der Arbeit mit Institutionen der Kultusverwaltung bzw. der schulischen
Arbeit oder/ und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren auf Länderebene, nachgewiesen
durch mindestens ein Referenzprojekt.
o Berufserfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Schulungs-/ Workshops- oder
Fortbildungskonzepten, nachgewiesen über mindestens ein Referenzprojekt in dem die
Fachkraft für mindestens sechs (6) Monate die Gesamtverantwortung getragen hat.
o Berufserfahrung in der Zielgruppenansprache von innerschulischen Lehr- und Fachkräften,
nachgewiesen durch mindestens ein Referenzprojekt.
o Berufserfahrung in der Zielgruppenansprache von Mitarbeitenden auf ministerialer
Ebene, nachgewiesen durch mindestens ein Referenzprojekt.
• Nur für die „Projektkoordination“
o Berufserfahrung in der Projektarbeit im Bildungs- oder Gesundheitsbereich, nachgewiesen
über mindestens ein Referenzprojekt in dem die Fachkraft für mindestens sechs (6)
Monate die gearbeitet hat.
o Kenntnisse von sexueller Gesundheit/ sexueller Bildung im Kontext Schule: Bearbeitung
von Themen rund um sexuelle Gesundheit oder/und damit verbundenen Themenfeldern/ Konzepten
(Anti-)diskriminierung, Schutzkonzepte, Intersektionalität, nachgewiesen durch mindestens
ein Referenzprojekt.
o Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit bspw. in der Moderation und in der Planung
und Umsetzung von Seminaren/ Workshops/ Fortbildungen oder vergleichbaren, nachgewiesen
durch mindestens ein Referenzprojekt.
o Berufserfahrung in der Zielgruppenansprache; hier: innerschulische Lehr und Fachkräfte
und, Schülerinnen und Schüler, nachgewiesen durch mindestens ein Referenzprojekt.
Es handelt sich bei den bezeichneten Kriterien um Mindestanforderungen.
Zu. 7., 8. und 9.: Angaben im Unternehmerbogen erforderlich.
Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden
Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die
Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die
inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124
GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens
nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen
gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und
Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen. Der Auftraggeber wird vor
Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter einholen. Liegen Eintragungen vor, entscheidet der Auftraggeber
nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den
Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit
eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser
Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen
und sie nachteilig beeinflussen könnten.
ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2
Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach
Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird
außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen
eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135
Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Angabe:
"Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich personalkommunikativer Maßnahmen mit einem
Umfang von mindestens 800 Personentagen pro Jahr mit einer abgeschlossenen Laufzeit
von mindestens zwei Jahren."
Wird geändert zu
"Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich personalkommunikativer Maßnahmen mit einem
Umfang von mindestens 400 Personentagen pro Jahr mit einer abgeschlossenen Laufzeit
von mindestens zwei Jahren."
Die Angabe:
"Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich personalkommunikativer Maßnahmen mit einem
Umfang von mindestens 800 Personentagen pro Jahr mit einer abgeschlossenen Laufzeit
von mindestens zwei Jahren."
Wird geändert zu
"Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich personalkommunikativer Maßnahmen mit einem
Umfang von mindestens 400 Personentagen pro Jahr mit einer abgeschlossenen Laufzeit
von mindestens zwei Jahren."
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
31e49bc4-f4d6-43dc-b64c-4fec20555028