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Ausschreibungsdetails

Kauf und Befestigung von MDW-Halterungen für Waffenschränke

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.10.2023

23.11.2023 12:00

23.11.2023 12:00

24.56-2912-378-2023

Thüringen: Thüringer Polizei - Landespolizeidirektion - ZB/DL

26.10.2023 07:57

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

24.56-2912-378-2023

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

23.11.2023 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

29.12.2023

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=543527

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

23.11.2023 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Lieferung und Befestigung von verschiedenen Haltesystemen für MDW (Mitteldistanzwaffensystem) in vorhandene Waffenschränke bzw. Waffenständer.

b)
CPV-Codes

Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000-4)

c)
Ort der Leistungserbringung

verschiedene Diensstellen im Freistaat Thüringen

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Lieferung und deren Befestigung ab 01. März 2024

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1. Eigenerklärung Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
4. Ergänzend Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(Vordruck)
5. technische Datenblätter, Produltbeschreibung, Zertifikate

12.
Zuschlagskriterien

Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß folgender Kriterien und Gewichtung: 100%
Preis

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen
(150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und
Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens
durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit,
vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.


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