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Ausschreibungsdetails

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die WE 106916: BADV / TLRZ, Ludwig Erhard-Ring 8 in 99099 Erfurt - VOEK 340-23

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.10.2023

18.12.2023 12:00

18.12.2023 12:00

VOEK 340-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

29.11.2023 13:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 340-23

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

18.12.2023 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.04.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542357

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

18.12.2023 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Grundleistungen:
a) Objektleitung
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten gem. Pkt. 3.3 der Leistungsbeschreibung (LB) beschäftigt, ist aber für die AG:
- in Einfachbesetzung
- montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres)
- von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar
Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden.
Aufgaben der Objektleitung
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten.
Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere:
- Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung,
- Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes,
- Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung,
- Verantwortlich für die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards der zu erbringenden Leistung,
- Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN,
- Überwachung und Umsetzung der Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Dienstbekleidung der Mitarbeitenden,
- Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und kommunalen Bestimmungen,
- Gewährleistung der lückenlosen Berichterstattung an die AG mit Hilfe eines Wachbuches, gem. Pkt. 4 der LB,
- Vorhalten und stetige Aktualisierung der folgenden Dokumente:
- Personaleinsatzlisten,
- Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen der zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten,
- unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen aller im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter,
- Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokolle,
- Schichtpläne,
- Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals,
- Schriftliche Dokumentation (inklusive Unterschriften aller Teilnehmenden) der Einweisungen und Unterweisungen, sowie der Aus- und Fortbildungen,
- Entgegennahme und Abwicklung von gesonderten Aufträgen/Bedarfsleistungen der AG.
b) Mobiler Sicherheitsdienst
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst einzusetzen.
Der Revierdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch:
- montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres)
- Kontrolle zw. 19:00 Uhr und 22:00 Uhr
- die Kontrolle nimmt i. d. R. ca. 90 min in Anspruch.
Aufgaben des mobilen Sicherheitsdienstes
- Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude,
- Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude auf dem Gelände,
- Kontrollgänge werden durchgeführt: zu Fuß,
- Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Dienstanweisung mit Lageplan und Schließzeiten),
- Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen,
ggf. verschließen von Fenstern in freizugänglichen Bereichen,
- Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen,
- Kontrolle der Beleuchtung in frei zugänglichen Räumen (Flure, WC´s, Teeküchen) ggf. ausschalten der Beleuchtung,
- Kontrolle der Bürobeleuchtung von außen, von Bereichen mit Zugangskontrolle,
- Kontrolle auf Verschluss, von Bereichen mit Zugangskontrolle,
- Unverzügliche Meldung bei festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art, an die AG/ Kontaktperson, gem. Dienstanweisung.
c) Notruf-Service-Leitstelle
Der AN stellt eine VdS-zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die NSL ist entsprechend der dafür notwendigen Vorschriften ausgelegt. Dazu gehören unter anderem eine gesicherte personelle Besetzung, stabile Technik und Übertragungswege, sowie Alarmaufschaltungen für sämtliche Hersteller. Das in dieser NSL eingesetzte qualifizierte Fachpersonal des Sicherheitsdienstunternehmens sorgt unverzüglich dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hilfeleistung bzw. zur Behebung von Störungen oder Schäden sowie zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden.
Die Aufschaltung erfolgt für folgende Gefahrenmeldeanlage/n:
- Aufzug- und Personennotrufsysteme,
- Personen-Notsignal-Anlage (PNA) der eingesetzten Mitarbeiter des AN.
Die Aufschaltung der Technik hat:
- auf eine zertifizierte NSL der AN zu erfolgen,
- durch den AN sicherzustellen, von Montag bis Sonntag (24/7).
Aufgaben der NSL:
Die Mitarbeitenden der NSL bearbeiten folgende Alarmmeldungen und leiten die im Vorfeld abgestimmten Interventionsmaßnahmen ein. Dazu gehören z. B.
- Verständigung von Polizei und Feuerwehr,
- Verständigung versch. Kontaktpersonen,
- Direkte Alarmverfolgung und Kontrolle des Objektes durch Sicherungskräfte,
- Bereithaltung und Entsendung einer Interventionskraft zwecks Objektkontrolle/Hilfe ist innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 30 Minuten zu gewährleisten,
- Bearbeitung eingehender Meldungen vom Sicherheitsdienst (Revierdienst),
- Hilfestellung und Beratung des eingesetzten Objektschutzes vor Ort im Bedarfsfall,
- Erstellen von Berichten bei Alarmfällen und Übersendung an die AG.
Eine Einleitung von geeigneten Direktmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Störungsbehebung erfolgt gemäß des vorhandenen Notfallplanes je nach Ereignis und Dringlichkeit inkl. Berichtswesen und Dokumentation.
d) Vorhaltung Interventionsdienst
Der AN hält Interventionskräfte bereit:
- von Montag bis Sonntag (24/7) erreichbar und abrufbar.
Bedarfsleistung:
e) Objektleitung
Die Objektleitung muss für die AG auf Anforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an zusätzlichen Besprechungen teilnehmen.
Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden.
f) Mobiler Sicherheitsdienst
Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass zusätzliche Kontrollgänge erforderlich werden. Zudem könnten auch außerhalb der Dienstzeit im Alarmfall Kontrollgänge durchzuführen sein.
g) Interventionsdienst
In der Regel unterstützt der Interventionsdienst den mobilen Sicherheitsdienst in besonderen Situationen, in denen die diensthabenden Mitarbeitenden des AN Verstärkung benötigen oder die NSL einen Alarm meldet.
Der AN hält Interventionskräfte bereit:
- entsendet diese innerhalb einer Reaktionszeit von 30 Minuten.
Aufgaben des Interventionsdienstes
Situationsabhängig und abgestimmt mit der Objektleitung oder dem mobilen Sicherheitsdienst des AN müssen zum Beispiel folgende Leistungen erbracht werden:
- Kontrollgänge innerhalb oder außerhalb der Objekte,
- Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen und Toren und Zäunen,
- Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten,
- Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art,
- Einleitung von Maßnahmen gem. Dienstanweisung bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen,
- Weiterleitung an hilfeleistende Stellen und Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen.
Eine Einleitung von geeigneten Direktmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Störungsbehebung erfolgt gemäß des vorhandenen Notfallplanes je nach Ereignis und Dringlichkeit inkl. Berichtswesen und Dokumentation.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)


Bewachungsdienste (79713000-5)


Streifendienste (79715000-9)


Überwachung von Alarmanlagen (79711000-1)

c)
Ort der Leistungserbringung

WE 106916: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) / Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ), Ludwig-Erhard-Ring 8 in 99099 Erfurt

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Leistungsbeginn ist der 01.06.2024.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.05.2028.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der Einmal- und jährlichen Grundleistung einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

14.
Sonstige Angaben

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis zu bringen, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal (Auszug Anlage A-04 Ausführungsbedingungen):
Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal
- körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet ist,
- zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist,
- ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt und
- mind. 18 Jahre ist.
Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 14 Kalendertage vor dem Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal, inkl. Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Dienstausweisnummer
b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen:
- Objektleiter: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig,
- Mobiler Sicherheitsdienst: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig,
- Notruf-Service-Leitstelle: NSL Fachkraft oder gleich-/höherwertig
- Interventionsdienst: Interventionskraft oder gleich-/höherwertig
c) Dienstanweisung gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag),
d) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08),
e) Schichtplan gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag)
f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV
Der AN versichert, dass die Objektleitung, das im mobilen Sicherheitsdienst eingesetzte Personal sowie der Interventionsdienst
- über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt,
- soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mind. analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt,
- dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office) verfügt.
Weiterhin versichert der AN, dass die einzusetzenden Mitarbeiter für den Interventionsdienst
- über eine Qualifikation zum Ersthelfer verfügt (nicht älter als 2 Jahre),
- über die Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen/ehemals Aufzugswärter (besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, 1201 Teil 4 und DIN EN 13015) verfügt
Weitere Einzelheiten zu den Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.12.2023 zu stellen (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen), damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis 05.12.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 01.12.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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