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Ausschreibungsdetails

Projekt 587 TP 1: Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme in der Finanzwirtschaft (AICRIV-Finanz)

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15.10.2023

14.11.2023 14:00

14.11.2023 14:00

P587 TP1

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

13.11.2023 10:19

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 587 TP 1: Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme in der Finanzwirtschaft (AICRIV-Finanz)

P587 TP1

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Projekt AICRIV-Finanz (P587 TP 1) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Finanzwirtschaft. Zum einen sollen hierbei zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert werden, welche anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen sind. Zum anderen sollen auch geeignete Prüfwerkzeuge zur Überprüfung von KI-Algorithmen in der Finanzwirtschaft identifiziert und untersucht werden. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen und Werkzeugen zur Überprüfung von KI in der Finanzwirtschaft zu stärken.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Projekt AICRIV-Finanz (P587 TP 1) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Finanzwirtschaft. Zum einen sollen hierbei zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert werden, welche anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen sind. Zum anderen sollen auch geeignete Prüfwerkzeuge zur Überprüfung von KI-Algorithmen in der Finanzwirtschaft identifiziert und untersucht werden. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen und Werkzeugen zur Überprüfung von KI in der Finanzwirtschaft zu stärken.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 22

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014

Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:

Artikel 5k

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?

Bitte die Frage nur mit „JA“ ( Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.

Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

2. Referenzen: Expertise zu komplexen technischen Systemen in der Finanzwirtschaft

Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zu komplexen technischen Systemen (d.h. Systeme bestehend aus diversen nicht trivialen und miteinander interagierenden Komponenten) der Finanzwirtschaft als Einsatzgebiet besitzt.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-Zeitraum und Auftragsvolumen

-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.

Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zum Einsatz komplexer technischer Systeme in der Finanzwirtschaft benötigt und angewandt wurde.

3. Referenzen: Expertise zu KI-Systemen in der Finanzwirtschaft

Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zur Verwendung von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft als Anwendungsgebiet besitzt.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-Zeitraum und Auftragsvolumen

-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.

Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Verwendung von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft benötigt und angewandt wurde.

4. Referenzen: Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen

Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zur Sicherheit von KI-Systemen (insb. zu KI-spezifischen Angriffen und Verteidigungen) besitzt.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

-Auftraggeber inkl. Fachbereich

-Zeitraum und Auftragsvolumen

-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.

Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen benötigt und angewandt wurde.

5. Technische Ausrüstung

Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung, insbesondere bei der Durchführung der Erprobung eingesetzt wird.

Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.11.2023

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.11.2023

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.10.2023



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