Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542291
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 587 TP 1: Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme in der Finanzwirtschaft (AICRIV-Finanz)
P587 TP1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das Projekt AICRIV-Finanz (P587 TP 1) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Finanzwirtschaft. Zum einen sollen hierbei zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert werden, welche anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen sind. Zum anderen sollen auch geeignete Prüfwerkzeuge zur Überprüfung von KI-Algorithmen in der Finanzwirtschaft identifiziert und untersucht werden. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen und Werkzeugen zur Überprüfung von KI in der Finanzwirtschaft zu stärken.
II.2)
Beschreibung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Das Projekt AICRIV-Finanz (P587 TP 1) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Finanzwirtschaft. Zum einen sollen hierbei zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert werden, welche anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen sind. Zum anderen sollen auch geeignete Prüfwerkzeuge zur Überprüfung von KI-Algorithmen in der Finanzwirtschaft identifiziert und untersucht werden. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen und Werkzeugen zur Überprüfung von KI in der Finanzwirtschaft zu stärken.
Laufzeit in Monaten: 22
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ ( Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Referenzen: Expertise zu komplexen technischen Systemen in der Finanzwirtschaft
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zu komplexen technischen Systemen (d.h. Systeme bestehend aus diversen nicht trivialen und miteinander interagierenden Komponenten) der Finanzwirtschaft als Einsatzgebiet besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-Zeitraum und Auftragsvolumen
-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zum Einsatz komplexer technischer Systeme in der Finanzwirtschaft benötigt und angewandt wurde.
3. Referenzen: Expertise zu KI-Systemen in der Finanzwirtschaft
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zur Verwendung von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft als Anwendungsgebiet besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-Zeitraum und Auftragsvolumen
-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Verwendung von KI-Systemen in der Finanzwirtschaft benötigt und angewandt wurde.
4. Referenzen: Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens ein beteiligtes Unternehmen, Organisation, Forschungseinrichtung o.ä. Expertenwissen zur Sicherheit von KI-Systemen (insb. zu KI-spezifischen Angriffen und Verteidigungen) besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-Zeitraum und Auftragsvolumen
-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen benötigt und angewandt wurde.
5. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung, insbesondere bei der Durchführung der Erprobung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
14.11.2023
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
14.11.2023
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13.10.2023