Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken für eine Bibliothek
331-2023-0278
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Lieferauftrag
Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken für eine Bibliothek
1.008.411,21
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
Zollkriminalamt und nachgeordnete Zollfahndungsämter.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken (z.B. Abonnements und Einzelkäufe von Loseblattsammlungen, Büchern, Zeitschriften, digitalen Medien) des Zollkriminalamtes und der nachgeordneten Zollfahndungsämter.
Geschätztes Auftragsvolumen (brutto) über 12 Monate (plus 3 x die Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate):
Jahr 2024:
Bücher 20.000,00 €
Loseblatt-Sammlungen 160.000,00 €
Zeitschriften 80.000,00 €
Summe in Euro 260.000,00 €
Danach jeweils pro optionalem Verlängerungszeitraum (2025, 2026 und 2027):
Bücher 21.000,00 €
Loseblatt-Sammlungen 168.000,00 €
Zeitschriften 84.000,00 €
Summe in Euro 273.000,00 €
Laufzeit in Monaten: 12
Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
20.11.2023
23:59
- Deutsch (DE)
08.04.2024
20.11.2023
23:59
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen (gem. ABB) bis spätestens 8 Werktage vor Angebotsfristende gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
"Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten."
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.10.2023