Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541934
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
SPK-ZVS-22-00097-oV-HV / Wiederholungsprüfungen von Brandmelde- und Evakuierungssignalanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Netzersatzanlagen
SPK-ZVS-22-00097-oV-HV
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Wiederholungsprüfungen von Brandmelde- und Evakuierungssignalanlagen, Sicherheitsbe-leuchtungsanlagen und Netzersatzanlagen in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gemäß Betriebsverordnung
Der Umfang der zu prüfenden Anlagen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Prüfungen der Anlagen sind innerhalb der Vertragslaufzeit von 6 Jahren durchzuführen. Verlängerungsoption: 1 mal für weitere 3 Jahre
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Prüfung von Netzersatzaggregaten in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB), Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Wiederholungsprüfungen von Brandmelde- und Evakuierungssignalanlagen, Sicherheitsbe-leuchtungsanlagen und Netzersatzanlagen in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gemäß Betriebsverordnung
- Prüfung von Netzersatzaggregaten in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
- Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
Der Umfang der zu prüfenden Anlagen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Prüfungen der Anlagen sind innerhalb der Vertragslaufzeit von 6 Jahren durchzuführen. Verlängerungsoption: 1 mal für weitere 3 Jahre
Preis
Laufzeit in Monaten: 72
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin höchstens 1-mal um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Prüfung von Brandmeldeanlagen / Evakuierungssignalanlagen in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB), Prüfung von Brandmeldeanlagen / Evakuierungssignalanlagen im Geheimen Staatsarchiv (GStA)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Wiederholungsprüfungen von Brandmelde- und Evakuierungssignalanlagen, Sicherheitsbe-leuchtungsanlagen und Netzersatzanlagen in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gemäß Betriebsverordnung
- Prüfung von Brandmeldeanlagen / Evakuierungssignalanlagen in den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
- Prüfung von Brandmeldeanlagen / Evakuierungssignalanlagen im Geheimen Staatsarchiv (GStA)
Der Umfang der zu prüfenden Anlagen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Prüfungen der Anlagen sind innerhalb der Vertragslaufzeit von 6 Jahren durchzuführen. Verlängerungsoption: 1 mal für weitere 3 Jahre
Preis
Laufzeit in Monaten: 72
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin höchstens 1-mal um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 3
Prüfung von Brandmelde-, Evakuierungssignal-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Netzersatzanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Wiederholungsprüfungen von Brandmelde- und Evakuierungssignalanlagen, Sicherheitsbe-leuchtungsanlagen und Netzersatzanlagen in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gemäß Betriebsverordnung
- Prüfung von Brandmeldeanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin im Haus Unter den Linden
- Prüfung von Netzersatzanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin im Haus Unter den Linden
- Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung in der Staatsbibliothek zu Berlin im Haus Unter den Linden
- Prüfung von Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Netzersatzanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin im Magazingebäude Friedrichshagen
- Prüfung von Brandmelde-, Evakuierungssignal-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Netzersatzanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin im Speichermagazin Westhafen
- Prüfung von Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in der Staatsbibliothek zu Berlin im BpK
Der Umfang der zu prüfenden Anlagen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Prüfungen der Anlagen sind innerhalb der Vertragslaufzeit von 6 Jahren durchzuführen. Verlängerungsoption: 1 mal für weitere 3 Jahre
Preis
Laufzeit in Monaten: 72
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin höchstens 1-mal um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Unternehmensdaten/WReg-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
---
Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft)
(soweit zutreffend)
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 5.000.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,
im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
Erklärung über Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung technischer Anlagen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr (z. B. kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen, Bibliotheken, Museen).
---
Erklärung, dass die zum Einsatz kommenden Prüfsachverständigen eine im Land Berlin anerkannte Zulassung als Prüfsachverständige/r für die im Weiteren genannten technischen Anlagen (BMA, ELA, NEA, Si-Beleuchtung) besitzen.
---
Erklärung über die Verfügbarkeit über ausreichend Kapazitäten, um die Prüfungen für die genannten technischen Anlagen in den genannten Zeiträumen durchzuführen.
---
Erklärung über die Verfügbarkeit der benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Werkzeuge, Hilfsstoffe usw.) für die Durchführung der Leistung.
---
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
(soweit zutreffend)
---
Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen
(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
16.11.2023
10:00
- Deutsch (DE)
21.12.2023
16.11.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
---
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
---
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
---
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können:
(1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
(2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
---
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
---
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
---
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
---
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
---
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
---
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
---
Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.10.2023