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Ausschreibungsdetails

Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.10.2023

13.11.2023 12:00

13.11.2023 12:00

BZgA_46_23

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

16.10.2023 01:00


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bzga.de/

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende

BZgA_46_23

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird.

Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird.

Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Tiefeninterviews durch den Auftragnehmer

Abhängig von den erzielten Rechercheergebnissen soll auf Wunsch des Auftraggebers die Bestandsaufnahme durch ausgewählte persönliche, telefonische oder schriftliche Tiefeninterviews

angereichert werden. Die Tiefeninterviews dienen dazu, dem Auftragnehmer eine umfassendere Einschätzung der Aufklärungsarbeit zu geben.

Ergebnispräsentation

Der Auftragnehmer steht nach Bedarf mit der BZgA/dem BMG im Rahmen von Ergebnispräsentationen zur Verfügung. Neben der Vorbereitung sind für die Ergebnispräsentation selbst

etwa 90 Minuten einzuplanen. Die Ergebnispräsentation hat durch die Projektleitung bzw. die

Vertretung der Projektleitung zu erfolgen und kann in Köln/Bonn bzw. ggf. in Berlin stattfinden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG

3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung weshalb keine Eintragungspflicht besteht.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

7. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Cannabis-, Pharma- und Alkoholindustrie unterhalten hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.

8. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgende Mindestanforderung erfüllt und mit Angabe

des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),

der Bezeichnung des Projektes,

des Projektzeitraums und

des Projektinhalts.

Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt zur Durchführung von komplexen Evaluationen im Bereich Public Health mit einer erbrachten Mindestprojektdauer von zwölf Monaten handelt.

9. ,Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen

Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung, Vertretung der Projektleitung und Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Für die Projektleitung und deren Vertretung ist jeweils ein Qualifikationsprofil einzureichen. Für das Team aus Mitarbeitenden sind so viele Profile einzureichen, wie der Bieter als erforderlich für die Leistungserbringung erachtet. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.

In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.

10. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren

Mindestanforderungen:

Zu 8:

Es sind drei (3) geeignete Referenzen einzureichen.

zu 9.:

Projektleitung:

Qualifikation:

Promotion im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften). Neben der Eigenerklärung ist der Titel der Dissertation oder die ISBN anzugeben.

Wenn keine Promotion vorhanden ist: Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften) sowie zusätzlich der Nachweis einer Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten anhand von drei Publikationen in Fachzeitschriften bzw. -büchern in den vorgenannten Gebieten, die unter wesentlicher eigener Beteiligung erstellt und in den letzten 5 Jahren publiziert wurden. Dafür ist für jede der drei Publikationen die Zitation sowie die URL (sofern vorhanden) zur Publikation und ein Abstract bzw. eine Kurzzusammenfassung der Publikation einzureichen.

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)

Fünfjährige Berufserfahrung in der Führung von Mitarbeitenden eines Evaluationsteams aus mindestens 2 Mitarbeitenden im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende.

Erfahrung:

mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,

mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie

in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,

nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe

des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),

der Bezeichnung des Projektes,

des Projektzeitraums und

des Projektinhalts.

Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.

Vertretung der Projektleitung:

Qualifikation:

Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften)

Dreijährige Berufserfahrung in der Evaluation im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)

Erfahrung:

mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,

mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention

nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe

des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),

der Bezeichnung des Projektes,

des Projektzeitraums und

des Projektinhalts.

Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.

Mitarbeiter/Mitarbeiterin:

Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderung pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu verstehen.

Qualifikation:

Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften)

Zweijährige Berufserfahrung in der Evaluation im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)

Erfahrung:

mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,

mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie

in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention

nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe

des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),

der Bezeichnung des Projektes,

des Projektzeitraums und

des Projektinhalts.

Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.11.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.11.2023

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die

unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße

10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.

1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135

Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.10.2023



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