Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541129
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Grundleistung:Schädlingsbekämpfung (u.a. Schadnager, Ratten, Mäuse, Schaben, Lebensmittelmotten, Fluginsekten) und Schädlingsmonitoring inkl. Dokumentation und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Grundleistungen mit den jeweiligen Häufigkeiten sind in der Anlage B-02 Preisblatt näher definiert.
Bedarfsleistung:
Zusätzliche Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Im Rahmen der Bedarfsleistungen kann die AG im Bedarfsfall weitere Köderstationen und Pheromonfallen nachinstallieren lassen.
b)
CPV-Codes
Schädlingsbekämpfung (90922000-6)
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (90921000-9)
Rattenbekämpfung (90923000-3)
Ausräucherung (90924000-0)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsende ohne Optionen: 31.05.2028
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht.
Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: 100 % Preis
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
14.
Sonstige Angaben
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen,
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem §41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.
Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
1.Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
Auf der betreffenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung.
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal (einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 (Sicherheitsüberprüfungsstufe SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solcher Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen sein und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden.
Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2. Teilnehmeranfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens 03.11.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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