Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541054
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
bauliche Umsetzung Digitale ÖPNV-Beschleunigung in Halberstadt
EU BÖ 119/23
Installation von Verkehrsampeln (45316212)
Bauauftrag
Die HVG Halberstädter Verkehrs-GmbH beabsichtigt, im Rahmen des Modellprojekts zur Stärkung des ÖPNV „harzbewegt“ (Förderaufruf 2022) im Zeitraum von 2023 bis 2025 die Lichtsignalanlagen (LSA) in Halberstadt insoweit zu ertüchtigen, dass zu-künftig die ÖPNV-Bevorrechtigung, d.h. die Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation zur LSA von Analogfunk auf Digitalfunk umgestellt wird.
450.692,27
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Ampeln (34996100)
Straßenbauarbeiten (45233120)
Wartung von Straßenlichtsignalen (50232200)
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
Harz (DEE09, NUTS 3)
Landkreis Harz - Halberstadt
Es ist die Beschaffung von 11 Road-Side-Units (RSU) und 17 On-Board-Units (OBU) geplant. Zum Anschluss der RSU werden 2 Lichtsignalanlagen (LSA) grund-legend modernisiert. Parallel dazu werden 9 vorhandene Lichtsignalanlagen aufge-rüstet.
Die OBU‘s sollen an allen Fahrzeugen im Linienverkehr, d.h. an 5 Niederflurstra-ßenbahnen sowie an 10 Niederflurbussen eingebaut werden. Sowohl Lieferung, Verkabelung, Einbau und Einrichtung der Schnittstelle mit dem Fahrzeugbordcom-puter müssen realisiert werden. Die Anbindung an den IBIS-Wagenbus (VDV 300) ist herzustellen. Die Eingabemöglichkeit über den Bordrechner (z.B. Kursnummer) ist zu realisieren.
An 11 Lichtsignalanlagen ist eine Aufrüstung von Road-Side-Units (RSU) vorzu-nehmen. An insgesamt 2 von 11 Anlagen sind noch veraltete Steuerungen und Ausrüstungen der Fa. Siemens verbaut, die eine Modernisierung gemäß Leis-tungsbeschreibung benötigen (Steuerteil, Signalgeber, Detektion ÖV und IV, VTU). Die Bestandsverkabelung ist i.d.R. weiter zu verwenden (keine Kabelkanalanlage vorhanden) bzw. bei Bedarf zu ergänzen.
Die 2 LSA, die grudlegend zu überarbeiten sind, wird eine Kabelkanalanlage für die zu ergänzende sehbehindertengerechte Signalisierung hergestellt. Dabei sind ein-zelne Zufahrten in geschlossener Bauweise zu queren.
Preis
450.692,27
EUR Euro
18.12.2023
31.12.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Angaben in HBS_Digit_ÖV-Erfassung_Baubeschreibung 20230918.pdf
- Angaben aus der Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Angaben in HBS_Digit_ÖV-Erfassung_Baubeschreibung 20230918.pdf
- Angaben aus der Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Angaben in HBS_Digit_ÖV-Erfassung_Baubeschreibung 20230918.pdf
- Angaben aus der Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Angaben in HBS_Digit_ÖV-Erfassung_Baubeschreibung 20230918.pdf
- Angaben aus der Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Angaben in HBS_Digit_ÖV-Erfassung_Baubeschreibung 20230918.pdf
- Angaben aus der Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
07.11.2023
10:00
- Deutsch (DE)
15.12.2023
07.11.2023
10:10
---rein elektronisches Verfahren---
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.10.2023