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Ausschreibungsdetails

Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen

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04.10.2023

02.11.2023 14:00

02.11.2023 14:00

2023-0163-ZASO

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla

04.10.2023 12:00

2023/S 193-600564

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO
Postanschrift: Wohlfarthstraße
Postleitzahl: 07381
Ort: Pößneck
NUTS: Saale-Orla-Kreis (DEG0K, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3647-441756
Hauptadresse: www.zaso-online.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen

2023-0163-ZASO

II.1.2)
CPV-Code

Einsammeln von kommunalem Müll (90511100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Saale-Orla-Kreis (DEG0K, NUTS 3)

07806 Neustadt oder nähere Umgebung

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.

Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbau-baren Abfällen (Grünabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die ange-nommenen Grünabfälle sind der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese sind dem ZASO nachzuweisen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.

Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wertstoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.

Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten. Ab 2025 wird der ZASO die Annahme von Textilabfällen im Verbandsgebiet neu organisieren.

Da sich im Gebiet des Wertstoffhofs keine Annahmemöglichkeit für Bauschutt/Baustellenmischabfall befindet, ist als privatwirtschaftliche Leistung gegen Entgelt die Annahme von kostenpflichtigen Kleinmengen bis maximal 1 m³ je Fraktion und Anlieferung aus privaten Haushaltungen zu gewährleisten.

Als zusätzlicher Dienstleistung soll die Annahme von Motorradreifen, PKW-Reifen mit und ohne Felge auf privatwirtschaftlicher Basis aus privaten Haushaltungen angeboten werden.

Der ZASO ist berechtigt, im Rahmen von Maßnahmen zur Wertschöpfung bei Alt-metallen, eine Separierung anzuordnen (siehe 5.4).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

-Die Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das Unternehmen an, ob

auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte Ausschlussgründe

zutreffen. Hierunter fallen u.a. auch Angaben zu den Ausschlussgründen i.S.d. §

124 Abs. 2 GWB, d.h. nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), nach § 98c

Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG) und nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),

außerdem

-ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,

-ein Auszug aus dem Handelsregister,

-die Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formular 3).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

der Bieter hat einen Nachweis einer gültiger Betriebshaft-pflichtversicherung

oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 5 Mio. € Sach- +

Personenschäden, mind. 100 T€ Vermögensschäden) +

Umwelthaftpflichtversicherung, beachten Sie dazu auch die Angaben der

Besonderen Vertragsbedingungen,

-die Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56,

57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),

-den Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes,

-die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb eines

Wertstoffhofes,

-den Vorschlag zu den Öffnungszeiten (ggf. ist ein gesondert gekennzeichnetes

Blatt beizufügen),

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.11.2023

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.12.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.11.2023

14:00

Pößneck

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamtes
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-573321276
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.10.2023



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