Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540396
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung von Strom inklusive Durchführung Netznutzung für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Lieferung von Strom (ID: 2.212.355)
Elektrizität (09310000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage 1.2 für den festen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem geschätzten Gesamtbedarf von ca. 13.500 MWh/a.
2.462.184,87
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51, NUTS 3)
bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage 1.2 für den festen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem geschätzten Gesamtbedarf von ca. 13.500 MWh/a.
Die Verbrauchswerte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden und dienen lediglich als Orientierungswerte und Kalkulationshilfe. Die Angaben wurden auf der Basis der Verbrauchsdaten der letzten Jahresrechnung (2022) ermittelt. Die tatsächlichen Entnahmemengen können nutzungsbedingt sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Eine Mindestabnahmemenge existiert nicht. Die Jahresverbräuche Strom für das Jahr 2022 sind in der Abnahmestellenliste Anlage 1.2 aufgeführt. Die Lastgänge der Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung sind nochmals gesondert in der Anlage 2 aufgeführt.
Der Vertrag tritt zum 01.01.2024 um 0:00 Uhr in Kraft und endet zum 31.12.2024 um 24.00 Uhr.
Preis
2.462.184,87
EUR Euro
01.01.2024
31.12.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Angabe unter Punkt II.2.5 ist lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind ausschließlich die in Anlage 1.1 - Preisblatt einzutragenden Jahreskosten (netto) maßgebend.
Der Energiepreis ist als Arbeitspreis AP0 in €/MWh mit vier Nachkommastellen ohne Mehrkosten aus KWKG, § 19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Konzessionsabgaben Strom- und Umsatzsteuer zum genannten Preisstand in der Anlage 1.1 anzugeben.
Die Preisfixierung erfolgt zu einem Termin (im Rahmen der Bindefrist an einem Handelstag bis 13:00 Uhr) in einer Tranche (siehe Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung).
Der Auftrag wird auf der Basis des in der Anlage beigefügten Muster-Stromlieferungsvertrages und dessen Anlagen 1.1 bis 1.3 erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage, bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (nicht älter als 2021) ist mit Angebotsabgabe einzureichen
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als Anlage 4 in den Vergabeunterlagen enthalten)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
Nachweis von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (vergleichbare Stromlieferungen mit einem der Ausschreibung entsprechenden Volumen) ab 2020 mit Ansprechperson und Telefonnummer. Hierzu ist die Anlage 3 - Referenzliste auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
07.11.2023
11:00
- Deutsch (DE)
05.12.2023
07.11.2023
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.10.2023