Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Forschungsvorhaben zur Radikalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie und weiterer aktueller Krisen
B 12.31 - 1450/23/VV : 1
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
Dienstleistungen
Forschungsvorhaben zur Radikalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie und weiterer aktueller Krisen
II.2)
Beschreibung
Sozialforschung (79315000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Aufbauend auf den bisherigen Forschungen zu Radikalisierungsverläufen soll sich die Studie speziell mit den Prozessen befassen, die zur Abkehr des gewohnten sozialen Umfeldes und Hinwendung zu einer radikalen Einstellung der Delegitimierung des Staates führen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen auf Grundlage der Aufbereitung des aktuellen Forschungsstandes, der Analyse für Protestgruppen relevanter Dokumente zu Radikalisierungsprozessen und einer anschließenden qualitativen Untersuchung, einerseits Erklärungsansätze verglichen und herausgestellt und andererseits Bedingungen identifiziert werden, die ursächlich für eine Radikalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie sind und bis hin zur Legitimation und Ausübung von Gewalt - vor allem gegen staatliche Einrichtungen und Vertreter des Staates oder der Medien - reichen. Die explorative Studie soll hierbei die Biographie, die psychische Struktur, möglicherweise ursächliche Erfahrungen und die Sozialisation von Personen untersuchen, die sich radikalisiert und von ihrem bisherigen sozialen Umfeld isoliert haben. Hierzu sind insgesamt 30 empirisch qualitative Interviews mit Straftätern aus dem Bereich des Coronaprotestgeschehens bzw. daran anknüpfende Milieus/Proteste sowie mit Angehörigen des soziale Nahfeld (insb. familiäre Strukturen) zu führen.
Qualitätskriterium Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 70,00
Preis Gewichtung: 30,00
18.12.2023
17.03.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Durchführung empirisch qualitativer Studien
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe der technischen Fachkräfte
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiterinnen / Projektleiter und deren / dessen Stellvertreterinnen / Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte.
• Das für die Projektdurchführung eingeplante wissenschaftliche Personal sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
• Für die Projektleitung ist durch mindestens zwei persönliche Referenzen (fachliche oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, Projektdokumentationen oder Nachweise über durchgeführte Projekte) zu belegen, dass die für den Auftrag erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Erfahrungen nachgewiesen werden:
o Anwendung von qualitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden in sozialwissenschaftlich angelegten Forschungsprojekten
• Bei jedem Mitglied des Projektteams, einschließlich der Projektleitung, ist ein, dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechenden oder höherwertigen Hochschulabschluss in Gesellschafts-, Kommunikations-, Politik-, Sozial- oder Regionalwissenschaft zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
09.11.2023
11:30
- Deutsch (DE)
18.01.2024
09.11.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.09.2023