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Ausschreibungsdetails

Druck und Lieferung der Broschüre Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2024 für Destatis (B 12.30 - 1584/23/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.09.2023

02.11.2023 11:30

02.11.2023 11:30

B 12.30 - 1584/23/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

31.10.2023 16:21

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-0
Fax: +49 22899610-1610

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Druck und Lieferung der Broschüre Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2024 für Destatis

B 12.30 - 1584/23/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Druck und Lieferung der Broschüre "Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2024" für das Statistische Bundesamt (Destatis)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)

Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)

Broschüren (22150000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Lieferung der Broschüre "Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2024" für die Europawahl 2024 für das Statistische Bundesamt (Destatis).

Die Broschüre wird an die Landeswahlleitungen, Kreis- und Stadtwahlleitungen und die Bundeswahlleiterin geliefert (gemäß Verteiler mit Lieferanschriften).

Der Vertragszeitraum beginnt mit Zuschlag, der am 18.12.2023 geplant ist, und endet am 31.05.2024.

Der Lieferumfang steht noch nicht fest. Beauftragt wird eine Menge zwischen 117.000 - 154.000 Broschüren. Der genaue Lieferumfang sowie der Seitenumfang werden unverzüglich nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

18.12.2023

31.05.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Ggf. kann es erforderlich sein, dass unveränderte Nachdrucke gedruckt werden müssen. Der Auftraggeberin steht die Option zu, bis zu zweimal in einem Umfang zwischen 5.000 bis 10.000 Exemplaren Nachdrucke anzufordern. Insgesamt können Nachdrucke im Umfang von maximal 20.000 Exemplaren abgerufen werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angaben zu den technischen Fachkräften

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.

Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die für die Auftragsabwicklung und Beratung vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen:

• Die verantwortliche Ansprechperson für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.

Der Vordruck "06_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.

Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.

b) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens eine gleichwertige geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Bitte löschen Sie die in dem Vordruck eingetragenen Hilfestellungsangaben nicht und tragen Sie dort die geforderten Angaben ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

Mindestens 1 Referenz für Broschüre:

- Auflage: mindestens 50.000 Exemplare

- Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich

- Seitenumfang: mindestens 100 Seiten inkl. mindestens 4 Seiten Umschlag

- Druck: Umschlag mindestens 4/0-farbig zzgl. Dispersionslack außen (matt oder glänzend), Inhalt mindestens 1/1-farbig

- Weiterverarbeitung: PUR-Klebebindung

Der Dispersionslack außen (matt oder glänzend) kann durch die o.g. Referenz

nachgewiesen werden oder durch eine weitere Referenz.

Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

c) Nachweis Umweltmanagementsystem

Als geeignet werden nur solche Unternehmen angesehen, die ein zumindest nach DIN EN ISO 14001:2015 oder EMAS-Verordnung zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingerichtet haben, betreiben und aufrechterhalten.

Bitte reichen Sie als Nachweis das entsprechende Zertifikat ein. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.

Ab 2024 werden nur noch EMAS-zertifizierte Unternehmen als geeignet erachtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.11.2023

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.01.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.11.2023

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.09.2023



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