Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539537
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Mobile Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen im Saale-Orla-Kreis
2023-0123-ZASO
Einsammeln von kommunalem Müll (90511100)
Dienstleistungen
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzuführen.
II.2)
Beschreibung
Saale-Orla-Kreis (DEG0K, NUTS 3)
Die Leistung beinhaltet die Durchführung von zwei mobilen Sammlungen pro Jahr mit einem geeigneten „Schadstoffmobil“ und die Annahme der gefährlichen Abfälle durch fachkundiges Personal an den in der Anlage aufgeführten Stellplätzen zu den vorgesehenen Standzeiten. Die gefährlichen Abfälle sind in die vom Auftragnehmer vorgehaltenen Verpackungen zu sor-tieren und den entsprechenden Anlagen zur Verwertung/Beseitigung zu übergeben.
Das „Schadstoffmobil“ soll weiterhin alle 2 Monate jeweils an einem Samstag für 4 Stunden Standzeiten an folgenden Wertstoffhöfen absichern:
07806 Neustadt an der Orla, OT Neunhofen, Waldstraße 11
07907 Schleiz, Industriestraße 13
07356 Bad Lobenstein, Poststraße 39
Die Wertstoffhöfe befinden sich derzeit in der Ausschreibungsphase. Der Auftragnehmer wird vor Auftragsbeginn über die Öffnungszeiten informiert.
Gemäß § 18 (2) Abfallwirtschaftssatzung des ZASO sind die gefährlichen Abfälle vom Besit-zer persönlich dem Annahmepersonal zu übergeben. Je Sammlung dürfen von einem Abfall-besitzer höchstens 100 kg gefährliche Abfälle angeliefert werden. Die Abfälle sind in Einzel-behältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines einzelnen Behältnisses darf 25 kg und das Gesamtvolumen 25 l nicht übersteigen. Die Abfälle sind unvermischt anzuliefern.
Können im Einzelfall angelieferte Emballagen wegen ihrer Größe am „Schadstoffmobil“ nicht angenommen werden, so ist der Abfallerzeuger an die stationäre Annahmestelle des ZASO auf dem Abfallbehandlungszentrum (ABZ) Wiewärthe in Pößneck zu verweisen.
Baurestabfälle wie z. B. Reibeputz, Behältnisse mit völlig eingetrockneten Farbresten und restentleerte Farbbehältern sind bei der Sammlung nicht zu erfassen. Diese sind vom Abfall-besitzer selbst zu entsorgen. Der Abfallbesitzer ist vom Annahmepersonal darauf hinzuwei-sen, wie die umweltgerechte Entsorgung zu erfolgen hat. Der ZASO stellt dazu ein entspre-chendes Informationsblatt zur Verfügung.
Über Probleme, die bei der Annahme am Schadstoffmobil während der Sammlung auftreten (Nichterreichen von Standplätzen, Abweisung von Anlieferern u. ä.), ist der ZASO unverzüg-lich zu informieren.
Der Auftragnehmer führt alle notwendigen Belege.
Preis
01.01.2024
31.12.2025
Option der Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2026, wenn Auftraggeber nicht bis zum 31.08.2025 kündigt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
26.10.2023
14:00
- Deutsch (DE)
26.10.2023
14:00
Pößneck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25.09.2023