Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539352
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Unterhaltsreinigung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin
Z 2.1 - 556161 - Eu
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Die Reinigungsdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin umfassen die Unterhalts- und regelmäßige Sonderreinigungen in den Dienstgebäuden Haus A, Haus B und Haus C. Bei Haus C handelt es sich um ein Laborgebäide mit Büroräumen.
473.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Die Reinigungsdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin umfassen die Unterhalts- und regelmäßige Sonderreinigungen in den Dienstgebäuden Haus A, Haus B und Haus C. Bei Haus C handelt es sich um ein Laborgebäide mit Büroräumen.
Die Vertragsdauer ist mit maximal vier Jahren angegeben.
473.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Der Vertrag soll am 01.04.2024 in Kraft und treten und am endet am 31.03.2026 enden.
Der Vertrag kann zweimal mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich in beidseitigem Einvernehmen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
4 Jahre Vertragsbindung werden nicht überschritten.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Von Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt, kann die Vorlage von Nachweisen zur Eignung verlangt werden. Dabei handelt es sich um den Nachweis: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen (ausländische Bieter).
Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Von Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt, kann die Vorlage von Nachweisen zur Eignung verlangt werden. Dabei handelt es
sich u.a. um folgende Nachweise: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungen, Bescheinigung in Steuersachen, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen (ausländische Bieter).
Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit bringen Sie bitte in Form einer eigenerklärenden Liste (in den Vergabeunterlagen) mindestens 3 Referenzen über die in den letzten drei Jahren getätigten Leistungen, mit ihrem jeweiligem Auftragswert und einer jeweiligen Auftragsbeschreibung und dem jeweiligen Erbringungszeitpunkt bei. Dazu nennen sie bitte den Ansprechpartner mit Namen, Telefon, E-Mail. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Ansprechpartner für Rückfragen zu kontaktieren.
Zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit weisen Sie bitte durch eine Bescheinigung nach, dass Sie nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert sind. Gleichwertige Bescheinigungen eines anderen Qualitätsmanagements werden anerkannt.
Zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit weisen Sie durch eine Bescheinigung nach, dass Sie im Bereich „Umweltmanagement und / oder Energiemanagement“ - DIN EN ISO 14001, DIN EN 16001, DIN EN ISO 50001- zertifiziert sind. Gleichwertige Bescheinigungen anderer Umwelt-/Energiemanagementsystems werden anerkannt.
Durch die Referenzen und die Zertifikate soll der Nachweis per Ausschlusskriterium erbracht werden, dass der Bieter den Auftrag bewältigen kann. Können die Kriterien nicht wie oben beschrieben nachgewiesen werden,kann die fachliche Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden. D.h., dass alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Anderenfalls kann das Angebot am Verfahren nicht weiter teilnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
26.10.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2023
30.10.2023
09:00
Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22.09.2023