Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasflächenreinigung) in der Bayerwaldkaserne/ StOSchAnl Regen sowie in der Dienstliegenschaft ehem. StOV Regen
6002542628-BwDLZ Bogen
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Dienstleistungen
Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung), Sonderreinigung und Glasflächenreinigung (Fensterreinigung) in der Bayerwaldkaserne/ StOSchAnl und Dienstliegenschaft ehem. StOV in Regen
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Gebäudereinigung Bayerwaldkaserne / StOSchAnl Regen
Gebäudereinigung (90911200)
Regen (DE229, NUTS 3)
Bayerwaldkaserne, Bodenmaiser Straße 66, 94209 Regen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäude- (Raum-) reinigung in der Bayerwaldkaserne/ StOSchAnl in Regen
Reinigungsbedarf ca. 11.500 m² Fußbodenfläche
01.04.2024
31.03.2028
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Glasflächenreinigung Bayerwaldkaserne / StOSchAnl in Regen
Fensterreinigung (90911300)
Regen (DE229, NUTS 3)
Bayerwaldkaserne, Bodenmaiser Straße 66, 94209 Regen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Fenster- und Glasflächenreinigung in der Bayerwaldkaserne / StOSchAnl Regen
Reinigungsbedarf ca. 2.150 m² Fensterfläche
Preis
01.04.2024
31.03.2028
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 3
Gebäudereinigung Dienstliegenschaft ehem. StOV Regen
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Regen (DE229, NUTS 3)
Dienstliegenschaft ehem. StOV Regen, Bodenmaiser Straße 46, 94209 Regen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudereinigung (Unterhalts- und Fensterreinigung) in der Dienstliegenschaft ehem. StOV Regen
Reinigungsbedarf ca. 650 m² Fußbodenfläche sowie 45 m² Fensterfläche
Preis
01.04.2024
31.03.2028
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe Checkliste
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.11.2023
13:00
- Deutsch (DE)
28.03.2024
22.11.2023
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20.09.2023