Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538746
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Maßnahme "Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation" gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV
KHZG V FTB3 PDMS
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Liefern und Implementieren eines Aufnahme- und Aufklärungsysstem im Rahmen gemäß KHZG FTB 3
200.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Medizinsoftwarepaket (48180000)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J, NUTS 3)
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Liefern und Implementieren eines Aufnahme- und Aufklärungsysstem im Rahmen gemäß KHZG FTB 3
200.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 5
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
*
betreffend Ziffer II.2.7):
Die Leistung ist so rechtzeitig abnahmereif zur Verfügung zu stellen, dass die Abnahme spätestens am 30.06.2024 erfolgen kann (= Projektende) und die Endabrechnung der Leistung dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres 2024 vorliegt.
*
*
Schlusszahlungen nach Abnahme
*
*
betreffend Ziffer II.2.5):
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
*
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
*
Nachweis eines vergleichbaren Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Erklärung über den Gesamtumsatz
*
Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
*
Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit
*
Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
*
bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen
*
bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue undEntgeltgleicheit
*
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
*
Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
*
Nachweis, dass vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt wurden, durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
*
Nachweis, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zurVerfügung stehen, durch Angabe zu Arbeitskräften
*
Nachweis, dass ein Russlandbezug nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /20141 des Rates nicht gegeben ist (Eigenerklärung Russlandbezug)
*
- miterfasst in vorstehender Ziffer III.1.2) -
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
*
Angebotsausschluss:
1.
Das Nichterfüllen von Musskriterien führt zum Angebotsausschluss.
2.
Angebote, die einen Projektendtermin nach dem 30.06.2024 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Leistung ist so rechtzeitig abnahmereif zur Verfügung zu stellen, dass die Abnahme spätestens am 30.06.2024 erfolgen kann (= Projektende) und die Endabrechnung der Leistung dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres 2024 vorliegt.
*
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
23.10.2023
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
23.10.2023
10:05
Sitz des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
*
Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
*
Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
-------- 11.10.2023 --------
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
*
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
*
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
*
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
*
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
*
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
*
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
*
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
*
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
*
Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
*
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt
wurde.
*
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.09.2023