Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Otto-von-Guericke-Straße 15
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5678507
Telefax: +49 391 5677821
Internet-Adresse: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13.206 - 01/2024
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.10.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538427
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538427
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.10.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Geländestrukturen mittels Airborne Laserscanning und entsprechenden Auswertungen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
b)
CPV-Codes
Luftbildvermessung (71354200-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Vergabe erfolgt in 4 Losen:
Los 1 (Salzwedel)
Los 2 (Klötze)
Los 3 (Sangerhausen)
Los 4 (Halle-Mitte)
Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
Los 1 (Salzwedel)
Los 2 (Klötze)
Los 3 (Sangerhausen)
Los 4 (Halle-Mitte)
Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
1.) Airborne Laserscanning: ab Zuschlagserteilung bis 31.03.2024
2.) Lieferung Daten: 2 Monate nach dem letzten Befliegungstag
2.) Lieferung Daten: 2 Monate nach dem letzten Befliegungstag
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder folgende Einzelnachweise:
- gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
- gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen)
- geforderte Nachweise gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung
- gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigung gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung
- im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
- die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder folgende Einzelnachweise:
- gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
- gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen)
- geforderte Nachweise gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung
- gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigung gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung
- im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 44 %, Erfahrungen im LVermGeo zu 30 %, Referenzdatensatz zu 16 %, technische Leistungsfähigkeit/Referenzliste zu 10 %.
Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.
Der Zuschlag wird auf ein Los pro Bieter beschränkt.
Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.
Der Zuschlag wird auf ein Los pro Bieter beschränkt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Und mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen:
- ausgefülltes Angebotsschreiben mit Preisangebot
Bitte beachten Sie:
- dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen),
- dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können,
- dass die Vergabestelle gemäß § 41 UVgO nur fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern darf.
Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen.
Des Weiteren sind bezugnehmend auf § 8 TVerG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, verpflichtend folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (Erklärung TVergG LSA)
Nach Aufforderung durch die Vergabe- und Zuschlagsstelle ist diese vorgenannte verpflichtend vorzulegende Unterlage über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder per Mail innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den Bietern wird freigestellt, diese Erklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder auf dem Postweg einzureichen.
Informationen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 40.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Nachprüfungsbehörde schriftlich oder elektronisch beanstanden. "Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 TVergG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.
- ausgefülltes Angebotsschreiben mit Preisangebot
Bitte beachten Sie:
- dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen),
- dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können,
- dass die Vergabestelle gemäß § 41 UVgO nur fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern darf.
Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen.
Des Weiteren sind bezugnehmend auf § 8 TVerG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, verpflichtend folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (Erklärung TVergG LSA)
Nach Aufforderung durch die Vergabe- und Zuschlagsstelle ist diese vorgenannte verpflichtend vorzulegende Unterlage über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder per Mail innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den Bietern wird freigestellt, diese Erklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder auf dem Postweg einzureichen.
Informationen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 40.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Nachprüfungsbehörde schriftlich oder elektronisch beanstanden. "Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 TVergG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.
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