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Ausschreibungsdetails

Vergabe des LEADER-Managements einschl. Sensibilisierung für die LAG "Harz"

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19.09.2023 (letzte Änderung am 13.10.2023)

25.10.2023 10:00

25.10.2023 10:00

LO 103/23

Sachsen-Anhalt: Landkreis Harz

13.10.2023 10:15

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Postleitzahl: 38820
Ort: Halberstadt
NUTS: Harz (DEE09, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3941-59704237
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Vergabe des LEADER-Managements einschl. Sensibilisierung für die LAG "Harz"

LO 103/23

II.1.2)
CPV-Code

Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen (75112100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Harz"

In Abstimmung mit der LAG "Harz" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Harz" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

836.134,45

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09, NUTS 3)

Gebiet der LAG "Harz"

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Harzd"

In Abstimmung mit der LAG "Harz" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Harz" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

836.134,45

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2028

Verlängerungsoption gemäß Leistungsbeschreibung, sofern die Voraussetzungen diesbezüglich vorliegen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

Maßnahme wird aus EFRE Mitteln finanziert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Das LEADER-Management soll aus insgesamt 2 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bestehen, davon 1 VZÄ als qualifiziertes LEADER-Management und 1 VZÄ als Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit.

Um als qualifizierte LEADER-Manager*in zur Unterstützung für die LAG arbeiten zu können, müssen die Personen über folgende Kompetenzen und Fähigekietn (gem. RiLi EFRE LAG verfügen:

- Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang II) und entsprechende Tätigkeit oder

- es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:

1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist

2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt

3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.

Die entsprechenden personifizierten Nachweise zu Kompetenzen und Fähigkeiten sind mit dem Angebot vorzulegen. Auch das Personal der Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit muss für diese Tätigkeit nachweislich geeignet sein.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

- Darstellung der geplanten Aufgabenumsetzung

- Darstellung der Organisationsstruktur und Zusammensetzung des geplanten Projekttemas sowie Angabe zur örtlichen Verfügbarkeit des geplanten Projektteams

- Nachweis der erforderlichen Qualifikation und/oder praktischen Erfahrungen und Kenntnisse des geplanten Projektteams (Nachweise aus den letzten 5 Jahren)

- Nachweis umfassender regionaler Kenntnisse zum LAG Gebiet (Nachweise aus den letzten 10 Jahren)

- Präsentation zur Aufgabenumsetzung

- Detaillierte Darstellung und Zusammensetzung der Kosten sowie entsprechender Fianzplan

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.10.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.10.2023

11:00

rein elektronisches Submissionsverfahren

es sind keine Personen zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Maßnahme wird ausgeschrieben unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides zum Leadermanagement.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Salle)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

2. Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB:

"Der (Nachprüfungs) Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.10.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

11.10.2023


13.10.2023




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