Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538258
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 502 Teilprojekt 2: Markt-, Performanz- und Schwachstellenanalyse für biometrische Identitäten auf mobilen Systemen (BioID)
P502 TP2: BioID
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Im Rahmen des Projekts soll ein Prozess zur kontinuierlichen Marktanalyse mit Performanz- und Schwachstellenanalyse von Komponenten zur biometrischen Authentisierung in mobilen Geräten konzipiert und durchgeführt werden. Das Projekt umfasst die Erstellung einer Prüfmethodologie für mobile Systeme und deren Automatisierung zur Untersuchung einer möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Geräte. Um Endnutzer und Hersteller gleichermaßen bei der Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen zu können, soll des Weiteren eine umfassende Nutzungsumfrage zur Nutzerakzeptanz von organisatorischen Maßnahmen bei der biometrischen Authentisierung erstellt werden.
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Abbruchkriterium:
Werden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote für Fachlos 1 eingereicht, so werden auch die Vergabeverfahren für Fachlos 2 und Fachlos 3 aufgehoben oderbis zum Ergebnis der Neuausschreibung von Fachlos 1 ausgesetzt.
Werden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote jeweils für Fachlos 2 oder Fachlos 3 eingereicht, so plant der Auftraggeber derzeit, die beiden anderen Fachlose regulär zu vergeben und eine Neuausschreibung jeweils für Fachlos 2 oder Fachlos 3 durchzuführen.
II.2)
Beschreibung
Los 1
Fachlos 1: Entwicklung und Prüfung einer Testmethodologie für biometrische Performanz- und Schwachstellenanalysen an mobilen Verbraucherendgeräten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Im ausgeschriebenen Teilprojekt 2 Fachlos 1 ist ein Testkonzept und eine Testmethodologie für die in der BSI TR-03166 definierten biometrischen Performanzwerte und Präsentationsangriffsdetektions-Funktionalität für die Modalitäten Finger und Gesicht zu erstellen. Das Konzept ist im Rahmen des Projekts exemplarisch samt der Automatisierung und dem Framework zu prüfen und ggf. iterativ anzupassen und zu verbessern, siehe Punkt II.1.4.
Laufzeit in Monaten: 12
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
AP 1.5 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
nein
Los 2
Fachlos 2: Softwareframework zur Planung, Durchführung und Dokumentation von Performanztests und Schwachstellenanalysen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
In Fachlos 2 wird ein Framework entwickelt, welches geeignet ist black-box testing (Performanz- und Schwachstellenanalyse) der biometrischen Authentifikationssysteme durchzuführen. Für das Framework wird die Notwendigkeit zur Erstellung von Software für Robotik, Computer Vision Signalauswertung und Dokumentation bestehen, siehe Punkt II.1.4.
Laufzeit in Monaten: 12
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
AP 2.2.2 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
nein
Los 3
Fachlos 3: Entwicklung neuer Herstellungs- und Präsentationsverfahren von Artefakten zur Überwindung von Präsentationangriffserkennungsverfahren (PAD) in mobilen Geräten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
In Fachlos 3 wird es für die Testung von mobilen Geräten notwendig sein spezialisierte Artefakte, ggf. neuartige Materialien, zu entwickeln und zu erstellen. Diese müssen qualitativen Anforderungen genügen, was in Fachlos 3 erfolgt, siehe Punkt II.1.4.
Laufzeit in Monaten: 12
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
AP 3.3 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.10.2023
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
25.10.2023
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15.09.2023