Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538169
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Bundes- und Landesstraßen im Regionalbereich Mitte des TLBV; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken - JV 2024/2025
152-0111/23-D-OV-42
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Dienstleistungen
Reinigungsarbeiten von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Entschlammen/Reinigen von Regenrückhaltebecken 2024/2025 auf/an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Ilmkreis, Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt
353.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
Landkreise Gotha, Sömmerda, Ilmkreis, Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt
Reinigungsarbeiten von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Entschlammen/Reinigen von Regenrückhaltebecken 2024/2025 auf/an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Ilmkreis, Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt
Preis
353.000,00
EUR Euro
01.01.2024
31.12.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
AZ: 152-0111/23-D-OV-42
-------------------
Referenz-Nr.: 31247000-15
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Eignungsanforderungen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt -Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
+
- Angabe Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
+
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweis durch
--> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
+
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Einzelfall
Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Einzelfall
Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt: 5 Mio .€
Die geforderte Höhe für sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt: 1 Mio. €
Eignungsanforderungen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle.
Nachweis durch
--> Liste der in den letzten höchstens 5 Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags
Nachweis durch
--> ausgefüllter Vordruck Geräteverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
--> bei Großgeräten Angabe des Kfz-Kennzeichens
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
+
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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- Qualifikation Sachkundenachweis des Personals nach DIN 1999-100
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung zur Sachkunde für die Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
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- Fachbetrieb nach § 62 WHG
Nachweis durch
--> zertifizierte Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz
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- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. Entsorgungsfachbetriebsverordnung 2017
Nachweis durch
--> Zertifizierung für die Abfallwirtschaft
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.10.2023
10:00
- Deutsch (DE)
11.12.2023
25.10.2023
10:00
elektronische Angebotsabgabe
zum Eröffnungstermin keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.09.2023