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Ausschreibungsdetails

SPK-ZVS-23-00041-OeA-HV externer Datenschutzbeauftragter

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.09.2023

17.10.2023 10:00

17.10.2023 10:00

SPK-ZVS-23-00041-OeA-HV

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

15.09.2023 07:11

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer:Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ):10785
Ort:Berlin

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

SPK-ZVS-23-00041-OeA-HV

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

17.10.2023 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

10.11.2023

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538019

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

17.10.2023 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Auftragsgegenstand ist die Stellung von qualifiziertem Personal zur Wahrnehmung der Aufgaben eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) gemäß Art. 37 DSGVO.
Grundleistungen
- Unterrichtung und Beratung der SPK hinsichtlich aller datenschutzrechtlicher Pflichten
- Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen
- Jährlicher Tätigkeitsbericht
- monatlich mindestens eine einstündige Videokonferenz mit Beschäftigten der Auftraggeberin oder der Einrichtungsleitung
- Fristwahrende Bearbeitung von angezeigten potentiellen Datenschutzverstößen und Benachrichtigungen gem. Art. 33, 34 DSGVO
- Fristwahrende Unterstützung bei Betroffenenanfragen
Sämtliche Grundleistungen sind dauerhaft zu erbringen und mit einer monatlichen Pauschale abgegolten.
Leistungen nach Aufwand
Vor-Ort-Termine aufgrund wichtiger Anlässe (z. B. datenschutzrechtlicher Vorkommnisse). Historisch ist von ca. 3 Vor-Ort-Terminen auszugehen. Die Leistungen werden nach einem pauschalen Stundensatz abgegolten, zudem gibt es eine Pauschale für Fahrtkosten.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000-4)


Rechtsberatung (79111000-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

Beim AN, in Ausnahmefällen bei der AG in Berlin

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Einfache Richtwertmethode; 50% Preis, 50% Beantwortung Testfragen

14.
Sonstige Angaben

A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
---
C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
--- 
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
--- 
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
--- 
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
--- 
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
--- 
J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.


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