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Ausschreibungsdetails

0098-2023-TVS

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.09.2023

16.10.2023 14:00

16.10.2023 14:00

Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub)

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla

14.09.2023 15:00

2023/S 178-556737

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS) Eigenbetrieb des Zweckverbandes Saale - Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Ort: Pößneck
NUTS: Saale-Orla-Kreis (DEG0K, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3647-441756

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537597

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

0098-2023-TVS

Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub)

II.1.2)
CPV-Code

Aschenbeseitigung (90513400)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Transport und Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub) aus der

Abgasreinigung der TVS (AVV-Abfallschlüsselnummer: 190112*, optional

190115*)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung umfasst die Übernahme, Verladung, den Transport sowie die

ordnungsgemäße und rechtskonforme Entsorgung von Filterstaub mit der

Abfallschlüsselnummer 19 01 13* (sowie optional von Kesselstaub mit der

Abfallschlüsselnummer 19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS Schwarza in

einer vom Bieter mit der Angebotsabgabe benannten genehmigten Anlage

einschließlich der Entsorgung etwaigen dabei entstehenden Rückstände /

weiteren Outputs.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2025

Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn der AG bis

zum 01.09.2025 gegenüber dem AN mitteilt, dass er von seinem Recht zur

Verlängerung des Vertrages Gebraucht macht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer

ergänzend auch die Verladung, den Transport sowie ordnungsgemäße und

rechtskonforme Verwertung bzw. Beseitigung von Kesselstaub (AVVAbfallschlüsselnummer

19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS verlangen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Vergabeunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlagen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.10.2023

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.12.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.10.2023

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Entsorgung des Kesselstaubes ist optional ausgeschrieben für den Fall, dass die

Entsorgung des Kesselstaubes auf die eigene Deponie des ZASO zeitweise oder

grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende

oder ergänzende Angaben sowie weitere Belege und Nachweise vom Bieter

nachzufordern.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamtes
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-573321276
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der von der

Vergabestelle bestimmten Frist in der von ihr bestimmten Form bei der

Vergabestelle zu beanstanden, in-dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die

Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt.

Die Beanstandung ist wie folgt zu übermitteln:

- elektronisch oder schriftlich

- Adresse: Vergabestelle gemäß Bewerbungsbedingungen Punkt 1

b) Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die

Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen

Vergabeakte. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die

Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen

nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der

Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten

Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben

Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das

Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begrün-dung, hat die Vergabestelle

die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.

c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer

Kosten (Ge-bühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes

erhoben werden. Das Thü-ringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung.

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen

Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt min-destens

100 €, soll aber den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten. Ergibt die

Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat,

werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.

d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob

der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten

verletzt wurde.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.09.2023



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