Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537597an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
0098-2023-TVS
Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub)
Aschenbeseitigung (90513400)
Dienstleistungen
Transport und Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub) aus der
Abgasreinigung der TVS (AVV-Abfallschlüsselnummer: 190112*, optional
190115*)
II.2)
Beschreibung
Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)
Die Leistung umfasst die Übernahme, Verladung, den Transport sowie die
ordnungsgemäße und rechtskonforme Entsorgung von Filterstaub mit der
Abfallschlüsselnummer 19 01 13* (sowie optional von Kesselstaub mit der
Abfallschlüsselnummer 19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS Schwarza in
einer vom Bieter mit der Angebotsabgabe benannten genehmigten Anlage
einschließlich der Entsorgung etwaigen dabei entstehenden Rückstände /
weiteren Outputs.
01.01.2024
31.12.2025
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn der AG bis
zum 01.09.2025 gegenüber dem AN mitteilt, dass er von seinem Recht zur
Verlängerung des Vertrages Gebraucht macht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer
ergänzend auch die Verladung, den Transport sowie ordnungsgemäße und
rechtskonforme Verwertung bzw. Beseitigung von Kesselstaub (AVVAbfallschlüsselnummer
19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS verlangen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
16.10.2023
14:00
- Deutsch (DE)
15.12.2023
16.10.2023
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die Entsorgung des Kesselstaubes ist optional ausgeschrieben für den Fall, dass die
Entsorgung des Kesselstaubes auf die eigene Deponie des ZASO zeitweise oder
grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende
oder ergänzende Angaben sowie weitere Belege und Nachweise vom Bieter
nachzufordern.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der von der
Vergabestelle bestimmten Frist in der von ihr bestimmten Form bei der
Vergabestelle zu beanstanden, in-dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die
Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt.
Die Beanstandung ist wie folgt zu übermitteln:
- elektronisch oder schriftlich
- Adresse: Vergabestelle gemäß Bewerbungsbedingungen Punkt 1
b) Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die
Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakte. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die
Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten
Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben
Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das
Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begrün-dung, hat die Vergabestelle
die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer
Kosten (Ge-bühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes
erhoben werden. Das Thü-ringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung.
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen
Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt min-destens
100 €, soll aber den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten. Ergibt die
Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat,
werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob
der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt wurde.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.09.2023