Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Straße, Hausnummer:Ludwig-Erhard-Ring 7
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Name:Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Straße, Hausnummer:Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
TFM-V-23-012
3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
17.10.2023 - 10:00 Uhr
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537157
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537157
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Name:Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Straße, Hausnummer:Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Name:Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Straße, Hausnummer:Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
d)
Anforderungsfrist
17.10.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung des webbasierten juristischen Auskunftssystems "beck-online Die Datenbank" im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums.
b)
CPV-Codes
Datenbankdienste (72320000-4)
Datenverarbeitungsdienste (72500000-0)
Datenübertragung (72318000-7)
Juristische Dienste (75231000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Thüringen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Bedingungen des EVB-IT-Überlassungsvertrages, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bewerber hat zu bestätigen, dass der dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
2) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
6) Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
7) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen als Anlage einzureichen.
8) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9) Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Gefordert sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren liegt.
Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie jeweils folgende Leistungen zum Gegenstand hatten:
a) Lizenzen für „beck-online“-Module im Aufgabenbereich der Finanz- bzw. Steuerverwaltung:
- mind. 1.000 Nutzer für Finanzverwaltung Grundmodul,
- mind. 50 Nutzer für Spezialmodul Internationales Steuerrecht sowie
- mind. 50 Nutzer für Spezialmodul Erbschaft und Bewertung
b) Die benannten Referenzen müssen jeweils für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Es handelt sich jeweils um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führt.
2) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
6) Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
7) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen als Anlage einzureichen.
8) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9) Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Gefordert sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren liegt.
Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie jeweils folgende Leistungen zum Gegenstand hatten:
a) Lizenzen für „beck-online“-Module im Aufgabenbereich der Finanz- bzw. Steuerverwaltung:
- mind. 1.000 Nutzer für Finanzverwaltung Grundmodul,
- mind. 50 Nutzer für Spezialmodul Internationales Steuerrecht sowie
- mind. 50 Nutzer für Spezialmodul Erbschaft und Bewertung
b) Die benannten Referenzen müssen jeweils für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Es handelt sich jeweils um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führt.
12.
Zuschlagskriterien
100% Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Im Auftragsfall haften alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner.
14.
Sonstige Angaben
a) Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag: Die Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag, das Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist, zu erfolgen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern: Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter/ Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese Nachunternehmer sind die unter Ziffer 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
- entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
- durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bewerber kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziffer 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bewerber (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
e) Bewerbergemeinschaft: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bewerbergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die darin angeführten Mindestanforderungen müssen von der Bewerbergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
f) Information der späteren Bieter/ Nachprüfung: Den Auftraggeber (Vergabestelle) trifft für die vorliegende Ausschreibung vor Zuschlagserteilung eine Informationspflicht gegenüber den späteren Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (§ 19 Abs. 1 ThürVgG). Dabei wird der Auftraggeber den Namen des späteren Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mitteilen. Er wird diese Information spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abgeben. Der spätere Bieter hat die Möglichkeit, über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber (Vergabestelle) eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften zu beanstanden. Diese Beanstandung ist bis zur Zuschlagserteilung möglich. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des späteren Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Für weitergehende Informationen wird auf das den Teilnahmeunterlagen anliegende Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern: Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter/ Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese Nachunternehmer sind die unter Ziffer 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
- entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
- durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bewerber kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziffer 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bewerber (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
e) Bewerbergemeinschaft: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bewerbergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die darin angeführten Mindestanforderungen müssen von der Bewerbergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
f) Information der späteren Bieter/ Nachprüfung: Den Auftraggeber (Vergabestelle) trifft für die vorliegende Ausschreibung vor Zuschlagserteilung eine Informationspflicht gegenüber den späteren Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (§ 19 Abs. 1 ThürVgG). Dabei wird der Auftraggeber den Namen des späteren Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mitteilen. Er wird diese Information spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abgeben. Der spätere Bieter hat die Möglichkeit, über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber (Vergabestelle) eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften zu beanstanden. Diese Beanstandung ist bis zur Zuschlagserteilung möglich. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des späteren Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Für weitergehende Informationen wird auf das den Teilnahmeunterlagen anliegende Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
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3945045b-f665-4f86-8523-a32034faeb0e