Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über den Druck und das Versandfertigmachen des Notizkalender Timer für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
B 12.27 - 1539/23/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und das Versandfertigmachen des Notizkalender "Timer" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
II.2)
Beschreibung
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Druckereidienste (79810000)
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung, den Versand des Notizkalender "Timer" als Soft- und Hardcover sowie dazugehöriger Printprodukte an das Bestellcenter der bpb, die Versandfertigmachung für den Grundversand mit dazugehöriger Adressverwaltung und -pflege und Übergabe an einen externen Versanddienstleister geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2023 bis 2024 (Ausgabe 2024/2025) geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 2027 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin. Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 420.168,07 Euro (netto). Die Auftraggeberin ist nicht zu Abrufen aus dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet.
Preis
01.12.2023
30.11.2024
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung dreimal jeweils um ein Jahr, bis maximal zum 30.11.2027 zu verlängern.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
- Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:
Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder eine Ausbildung im Druckgewerbe vorweisen können.
Der Vordruck "06_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 (für drucktechnische Kompetenz)
- Druck und Lieferung von Broschüren mit PUR Klebebindung
- Umfang: mind. 96 Seiten Inhalt
- Umschlag und Inhalt 4/4-farbig
- Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich.
- Auflage: mind. 30.000 Exemplare
Referenzobjekt 2 (für versandtechnische Kompetenz)
- Versandfertigmachen und Versand von einer Druckpublikation mit mindestens 20.000 Exemplaren Auflage an mindestens 10.000 unterschiedliche Empfängeradressen
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
c) Nachweis Umweltmanagementsystem
Als geeignet werden nur solche Unternehmen angesehen, die ein zumindest nach DIN ISO EN 14001:2015 oder EMAS-Verordnung zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingerichtet haben, betreiben und aufrechterhalten.
Bitte reichen Sie als Nachweis das entsprechende Zertifikat ein. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Ab 2024 werden nur noch EMAS-zertifizierte Unternehmen als geeignet erachtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.10.2023
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2023
13.10.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.09.2023