Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536674
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Grundlagenstudie zur Ermittlung und Beurteilung der Sinnhaftigkeit aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Perspektive für eine Verbundintegration oder Verbundneugründung im Landkreis Harz
EU LÖ 091/23
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse (71241000)
Dienstleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der im Internet unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse www.evergabe.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund.
Auftraggeber ist der Landkreis Harz.
10.150.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Harz (DEE09, NUTS 3)
Landkreis Harz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der im Internet unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse www.evergabe.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund.
Auftraggeber ist der Landkreis Harz.
600.000,00
EUR Euro
13.11.2023
31.03.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
10.10.2023
10:00
- Deutsch (DE)
10.10.2023
10:10
---rein elektronisches Verfahren---
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08.09.2023