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Ausschreibungsdetails

VPB/2M/DK0004 Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine (6002535916-VpflABw)

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08.09.2023

09.10.2023 13:00

09.10.2023 13:00

6002535916-VpflABw

Bundeswehrverwaltung

08.09.2023 09:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Postanschrift: Bremer Str. 71
Postleitzahl: 26135
Ort: Oldenburg
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): VpflABw (IUD)
Telefon: +49 441-929-0
Fax: +49 441-929-3101

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

VPB/2M/DK0004 Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine

6002535916-VpflABw

II.1.2)
CPV-Code

Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

VPB/2M/DK0004 - Rahmenvertrag für die Belieferung mit Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine | IRQ/JOR

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Siehe Leistungsbeschreibung.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvertrag für die Belieferung mit Marketenderwaren/Kioskwaren bei Einsätzen der Bundeswehr in IRQ/JOR.

Laufzeit: 2 Jahre mit Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2024

31.03.2028

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/04.2016)

Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate, gerechnet ab dem Angebotsschlusstermin)

Mitteillung der Bieterangaben zum Angebot (BAAINBw- Formular BAAINBw-B-V 043)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Jahre.

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitserklärung).

Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote) zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten (nicht älter als sechs Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote). Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der drei Krankenkassen vorzulegen, in denen die meisten Beschäftigten versichert sind.

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Dabei genügt zunächst eine formlose Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechtzeitig vor Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, deren Höhe der jeweiligen Angabe im Muster-Rahmenvertrag entspricht. Wenn diese Versicherung bereits bei Angebotsabgabe besteht, wird darum gebeten, den Nachweis darüber bereits beizufügen.

Zusätzlich geforderte Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: Die Anlage "Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt aus den letzten drei Jahren, das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits über einen Zeitraum von einem Jahr laufen.

Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:

Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Leistungszeitraums, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation) sowie des Auftragswertes (ca. Angaben ausreichend).

Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.10.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

09.10.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.10.2023

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.09.2023



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