Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten für das Bundesarchiv
B 12.29 - 1479/23/VV : 1
Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe (22800000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten für das Bundesarchiv
324.552,50
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Register aus Papier oder Pappe (22810000)
Archivierung (79995100)
Bibliotheksverwaltung (79995000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten an vier Standorte des Bundesarchivs.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum 2023 bis 2025 geschlossen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung 2x um ein Jahr, bis maximal 2027 zu verlängern.
Einen konkreten Lieferplan für die Mindestabnahmemenge sowie ggf. bereits erfolgte Einzelabrufe aus den optionalen Jahresmengen (Datum, KW) wird das das Bundesarchiv unmittelbar nach Auftragserteilung jährlich und für alle Lieferorte mit der Auftragnehmerin abstimmen. Es bleibt vorbehalten Einzelabrufe aus der optionalen zusätzlichen Jahresmenge unterjährig abzurufen. Die Liefermengen je Standort können von der Auftraggeberin einseitig beliebig anders aufgeteilt werden.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 324.552,5 €
Euro (netto).
Preis
20.11.2023
19.11.2025
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung 2x um ein Jahr, bis maximal zum 19.11.2027 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck-Referenzen" mindestens eine gleichwertige Referenz in Bezug zur gegen-ständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Verarbeitung)
• Format,
• Stückzahl,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Referenzobjekt 1 (Herstellung und Lieferung von Archivkarteiboxen)
Mindestens 1.000 Stück säurefreie Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- oder DIN A6-Format, in Teillieferungen geliefert innerhalb eines Jahres an einen Kunden.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es ist nur eine Referenz gefordert. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabe-verfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungs-amt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
b) Muster
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist, sind zwei identische Angebotsmuster für den Typ 1-3 (in einer der Größen) in der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Herstellung, in Originalmaterial und Originalgröße (zulässige Größenabweichung ±10%) zu übersenden. Sollten die Angebotsmuster mit Ablauf der Angebotsfrist dem Beschaffungsamt des BMI nicht vorliegen wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Angebotsmustern erfolgt nicht.
Im Falle des Zuschlages versichert der Bieter (in einer Eigenerklärung) die Herstellung aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Größen und Anforderungen sowie deren Lieferung zu.
Die bemusterten Artikel werden hinsichtlich Aussehens, Funktionalität und Qualität als verbindlich für die Lieferung angesehen und sind Bestandteil des Angebotes. Die Prüfung der Angebotsmuster erfolgt durch die Bedarfsträgerin.
Die Angebotsmuster sind vom Bieter auf eigene Kosten an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.10.2023
11:30
- Deutsch (DE)
17.11.2023
05.10.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01.09.2023