Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535831
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
4723F00201 - Endlagersuche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe; wiederholte repräsentative Erhebung (EWident) Fortführung
Z 6 - BASE62220/4723F00201
Meinungsumfragen (79320000)
Dienstleistungen
Endlagersuche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe; wiederholte repräsentative Erhebung (EWident) Fortführung
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene, wissenschaftsbasierte, transparente Suche und Auswahl eines Standortes für die sichere Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Ziel ist es, den Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren festzulegen. Das Ergebnis soll von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen und von den Betroffenen toleriert werden können.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach diesem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es schafft die Grundlagen und Randbedingungen dafür, wie Bürger:innen als „Mitgestalter des Verfahrens“ (StandAG § 5 Abs. 1) in die Standortsuche eingebunden werden. Da die Standortauswahl als selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren konzipiert ist, legt das StandAG einerseits weitreichende gesetzliche Mindestanforderungen für die Beteiligung fest, die andererseits im Laufe des Verfahrens weiterentwickelt werden.
Im Verlauf des Standortauswahlverfahrens (StandAV) ist es für das BASE von zentraler Bedeutung, Einstellungen und Bedarfe der Bevölkerung zu erheben. Regelmäßig wiederholte, repräsentative Bevölkerungsumfragen sollen ein fundiertes Verständnis der vorherrschenden Haltungen, Meinungen und Wissensstände in Bezug auf die Endlagersuche schaffen. Dies umfasst auch institutionelle Aspekte (Wissen über Zuständigkeiten und Aufgabenteilung, Vertrauen in die umsetzenden Institutionen u. ä.) sowie die Fragen, auf welche Weise sich die Menschen über den Prozess der Endlagersuche informieren und welche Erwartungen in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen.
Hierzu beauftragte das BASE bereits im Jahr 2020 das Forschungsvorhaben EWident (Endlagersuche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe; wiederholte repräsentative Erhebung, FKZ 4719F00201), im Rahmen dessen in zwei Zeiträumen repräsentative Erhebungen durchgeführt wurden.
Die wiederholte Durchführung der Befragung soll es erlauben zu untersuchen, inwiefern es Veränderungen im Verlauf des Standortauswahlverfahrens in Bezug auf die oben genannten Aspekte gibt.
Aufgabe des ausgeschriebenen Forschungsvorhabens ist es, ein Konzept für die Fortführung dieser langfristig angelegten, repräsentativen Erhebung zu erarbeiten, zwei Befragungen (voraussichtlich erstes Quartal 2024 und erstes Quartal 2026) durchzuführen und die erhobenen Daten auszuwerten.
Laufzeit in Monaten: 36
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.10.2023
10:00
- Deutsch (DE)
31.01.2024
12.10.2023
10:30
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.09.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.