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Ausschreibungsdetails

Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika

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06.09.2023

11.10.2023 12:00

11.10.2023 12:00

AU 23-01

BMEL-BKP Programm

04.10.2023 18:26

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMEL)
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Consulting

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika

AU 23-01

II.1.2)
CPV-Code

Veranstaltung von Seminaren (79951000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen die Etablierung und Verfestigung eines „Agrarpolitischen Dialogs zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika“ (APD AU). Der APD AU hat zum Ziel, die Transformation und Resilienzstärkung von Ernährungssystemen auf Ebene Regionaler Wirtschaftsgemeinschaften (REC) und Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union durch ein zu entwickelndes Unterstützungsprogramm (ISM-PRASS) der Kommission der Afrikanischen Union zu beschleunigen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit soll der APD AU als Plattform dienen, um die gemeinsame Absicht beider Seiten, sich fachlich über Wissen, Erfahrungen, Technologien und Fähigkeiten in Bereichen von gegenseitigem Interesse auszutauschen, zu ermöglichen und zu verstärken.

Der Hauptfokus des Projekts liegt auf der Stärkung der Kapazitäten der Kommission der Afrikanischen Union zur Erstellung von strategischen Leitlinien und der Erarbeitung und Pilotierung eines Umsetzungsmechanismus sowie dem Wissensmanagement. Zentraler Partner ist das Department für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, aquatische Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung der Kommission der Afrikanischen Union (AUC-DARBE). Daneben ist eine Zusammenarbeit mit der Entwicklungsorganisation AUDA-NEPAD, RECs und weiteren Akteuren aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geplant. In einer einjährigen erweiterten Einführungsphase (Inception Phase) soll die Projektstruktur etabliert werden, und die Planungen konkretisiert und überarbeitet werden. Eine politische Steuerung des Projekts wird durch das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft und AUC-DARBE sichergestellt. Die operative Zusammenarbeit soll in einem „Letter of Agreement“ geregelt werden.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Einsätze von Langzeit- und Kurzzeitfachkräften und weiterem Projektpersonal in Addis Abbeba und im Projektverlauf auszuwählenden Mitgliedsstaaten sowie die Durchführung von Konferenzen, Arbeitsgruppensitzungen Workshops, Studien und Fachinformationsfahrten

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

5.159.663,87

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten (75211000)

Schulungsseminare (80522000)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin, Deutschland und Addis Abeba, Äthiopien

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftrag zur Durchführung des Kooperationsprojekts „Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur

Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika“ soll im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB (Offenes Verfahren) vergeben werden. Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB iVm Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.

Anwendbar ist gemäß Art. 4 Buchst. d der Richtlinie 2014/24/EU ein Schwellenwert von 750.000 EUR netto, denn es handelt sich beim Agrarpolitischen Dialog mit der Afrikanischen Union um ein Projekt, dessen Tätigkeit überwiegend aus der Organisation und Durchführung

von Studien, internationalen Veranstaltungen, Seminaren zu Themen der agrarpolitischen Gesetzgebung sowie Fortbildung von Multiplikatoren

besteht. Es handelt sich daher bei den zu vergebenden Dienstleistungen um sogenannte „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ gemäß Art. 74 der Richtlinie 2014/24/EU. Die Leistungen gehören zur Gruppe „Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ sowie „Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung“, die in Anhang XIV zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt sind

II.2.6)
Geschätzter Wert

5.159.663,87

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 60

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Laufzeit des Projektes beträgt 36 Monate mit der Option auf Verlängerung um 24 Monate.

Die gesamte Summe vom 01.11.2023 inklusive der Verlängerung bis 31.10.2028 beträgt demnach bis zu 6.140.000 EUR brutto (bis zu ca. 5.159.663,87 EUR netto).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

Allgemeine Anforderungen

Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Spra-che zu erstellen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.

Mit dem Angebot sind auch die unterzeichneten (Eigen-) Erklärungen sowie Eignungsnachweise einzufügen und die Unterlagen zu den Ausschlussgründen.

Bieter können zur Abgabe von formfreien Eigenerklärungen die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (§ 50 VgV) nutzen. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass die Vergabestelle im Laufe der Angebotswertung ggf. Nachweise zu den Eigenerklärungen mit kurzer Fristsetzung abfordert, sofern Nachweise in den nachstehend aufgeführten Anforderungen verlangt werden.

Für Nachweise und Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache beizufügen.

Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Ausschlussgründe nach § 57 VgV hin. Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge.

Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit ein Ausschlussgrund darstellt.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen [d.h. an seinem Angebot] müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes durch den Bieter sind vor Ablauf der Angebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot einzureichen

Einzureichende Unterlagen

1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Stand-orte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)

2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)

3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)

4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)

5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)

6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)

7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)

Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.

8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)

9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)

10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)

Eignungskriterien und Belege

1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)

2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)

3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:

Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Projekten über politische Beratungsleistungen im Agrar- oder Ernährungssektor auf dem Afrikanischen Kontinent (im Zeitraum der letzten 10 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (z.B. 2 Referenzen à 2,5 Jahre) (A);

Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 5 Jahre) über die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und/oder Schulungsmaßnahmen zu landwirtschaftlichen Themen (A); Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 8 Jahre) über die Durchführung von Projekten in denen internationale oder zwischenstaatliche Organisationen (EU, UN, AU, FAO,) beraten, oder in Zusammenarbeit Kooperationsprojekte durchgeführt wurden (A);

3 Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (A).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.10.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundeskartellamts
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:GFA Consulting Group GmbH
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.09.2023



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