1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung:[Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr] --- Art des öffentlichen Auftraggebers:KommunalbehördenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel:Ausbildung in Fahrschulen Klassen A und BBeschreibung:6002525813-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDLKennung des Verfahrens:50ce3dbf-a919-4ee4-8744-91a546297662Interne Kennung:6002525813-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDLVerfahrensart:Offenes VerfahrenDie wichtigsten Merkmale des Verfahrens:Ausbildung in Fahrschulen Klassen A und B
2.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):80400000Erwachsenenbildung und sonstiger UnterrichtZusätzliche Einstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensartZusätzliche Informationen:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können:2
5 Los
5.1 Los:LOT-0001Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/BBeschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.Interne Kennung:LOT-0001
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Lippe(DEA45)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-07-01+02:00Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlichNicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535728 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltInformationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum WettbewerbInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0002Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/BBeschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.Interne Kennung:LOT-0002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Amberg-Sulzbach(DE234)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-07-01+02:00Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlichNicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535728 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltInformationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum WettbewerbInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0003Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/BBeschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.Interne Kennung:LOT-0003
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Lippe(DEA45)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-07-01+02:00Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlichNicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535728 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltInformationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum WettbewerbInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0004Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/BBeschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.Interne Kennung:LOT-0004
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Amberg-Sulzbach(DE234)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-07-01+02:00Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlichNicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterium:Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535728 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.deSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltInformationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum WettbewerbInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrIdentifikationsnummer:t:03023125000Postanschrift:Fontainengraben 200Ort:BonnPostleitzahl:53123NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandKontaktstelle:BAIUDBw DL II 6 - Einkauf Personaldienstleistungen IUDE-Mail:BAIUDBwDLII6EinkaufPersonaldienstleistungenIUD@bundeswehr.orgTelefon:+49 228-5504-6804Fax:+49 228-5504-04896804Internet-Adresse:http://www.evergabe-online.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferFederführendes MitgliedZentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung:BundeskartellamtIdentifikationsnummer:BundeskartellamtPostanschrift:Villemomblerstraße 76Ort:BonnPostleitzahl:53123NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon:+49 2289499-0Fax:+49 2289499-163Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:124fab65-41b9-410a-a13b-34992257a20c-01Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte InformationenBeschreibung:-
10.1 ÄnderungIdentifikator des Abschnitts:LOT-0001Identifikator des Abschnitts:LOT-0002Identifikator des Abschnitts:LOT-0003Identifikator des Abschnitts:LOT-0004
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung:20d00cd0-312b-4d3d-b010-c2ddb799dbca-01Formulartyp:WettbewerbArt der Bekanntmachung:Auftragsbekanntmachung – SonderregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-11-22+01:0012:46:00+01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung