Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Nahverkehrsunternehmen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Nahverkehrsunternehmen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung
EU LÖ 083/23
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Für Busse (MA03)
Lieferauftrag
Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung, im Rahmen des Modellprojekt "harzbewegt"
10.515.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
Für den städtischen Nahverkehr (MA12)
Verwaltungssoftwarepaket (48219300)
Harz (DEE09, NUTS 3)
Landkreis Harz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der im Internet unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse www.evergabe.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware im Rahmen des geförderten Bundesprojektes „harzbewegt“. Der Auftraggeber ist der Landkreis Harz.
Im Modellprojekt "harzbewegt“ soll der ÖPNV moderner, digitaler, innovativer und attraktiver gestaltet werden. Unter dem Aspekt der Digitalisierung soll für das angestrebte ID-basiertes Ticketing im Schülerverkehr eine Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung angeschafft werden, um die Prozesse der Antragsstellung, Bearbeitung, Routenplanung und Bescheiderteilung zu digitalisieren.
85.000,00
EUR Euro
06.11.2023
31.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
02.10.2023
10:00
- Deutsch (DE)
15.11.2023
02.10.2023
11:00
-elektronisches Verfahren-
- elektronisches Verfahren-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30
Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages
führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.08.2023