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Ausschreibungsdetails

Ausbildung in Fahrschulen Klasse B

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06.09.2023 (letzte Änderung am 24.11.2023)

12.12.2023 08:00

12.12.2023 08:00

6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL

Bundeswehrverwaltung

28.11.2023 15:42

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:[Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr] ---
Art des öffentlichen Auftraggebers:Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
Beschreibung:Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B der Bundeswehr
Kennung des Verfahrens:3e50521a-f8d1-4e7e-a60d-9d9ef13da858
Interne Kennung:6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens:Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80400000Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Zusätzliche Einstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Verfahrensart
Zusätzliche Informationen:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können:1
Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Städteregion Aachen(DEA2D)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Alb-Donau-Kreis(DE145)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Leipzig(DED52)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:München, Landkreis(DE21H)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Oldenburg, Landkreis(DE94D)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0007
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Potsdam-Mittelmark(DE40E)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
5.1 Los:LOT-0008
Titel:Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung:Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Interne Kennung:LOT-0008
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80411000Ausbildung in Fahrschulen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Unna(DEA5C)
Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-07-01+02:00
Enddatum:2030-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0008:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Nachforderungen werden schriftlich angefordert.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ] ---
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Identifikationsnummer:t:03023125000
Postanschrift:Fontainengraben 200
Ort:Bonn
Postleitzahl:53123
NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
Kontaktstelle:BAIUDBw DL II 6 - Einkauf Personaldienstleistungen IUD
E-Mail:BAIUDBwDLII6EinkaufPersonaldienstleistungenIUD@bundeswehr.org
Telefon:+49 228-5504-6804
Fax:+49 228-5504-04896804
Internet-Adresse:http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
Identifikationsnummer:t:022894990
Postanschrift:Villemomblerstraße 76
Ort:Bonn
Postleitzahl:53123
NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:a2ac88dd-13a4-4302-8a90-70a31c497ab8-01
Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
Beschreibung:-
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung:35f33ac2-ceed-4221-9af9-a34342383dfa-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-11-23+01:0010:25:41+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

22.11.2023


22.11.2023




13.11.2023


13.11.2023




06.10.2023


10.10.2023




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