Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331523
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3623S42472
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.10.2023 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.12.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535550
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535550
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.10.2023 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Seit 2009 wird in Deutschland flächendeckend ein organisiertes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm (MSP) angeboten. Erklärtes Ziel des MSP ist, neben der Sicherstellung einer Brustkrebsfrüherkennung auf höchstem Qualitätsniveau, die langfristige Senkung der Brustkrebssterblichkeit.
Um die langfristige Wirkung des MSP auf die Brustkrebssterblichkeit zu evaluieren, hat das BfS mehrere aufeinanderfolgende Forschungsvorhaben an die Universität Münster vergeben („Mortalitätsevaluation“). Nach zwei vorgeschalteten Machbarkeitsstudien und dem ersten Teil der Hauptstudie befindet sich die Mortalitätsevaluation nun im zweiten, abschließenden Teil (Laufzeit Ende 2021 bis Ende 2024). Zur Qualitätssicherung der Hauptstudie II soll, im Rahmen des hier ausgeschriebenen Vorhabens, ein Audit durch unabhängige Experten durchgeführt werden.
Um die langfristige Wirkung des MSP auf die Brustkrebssterblichkeit zu evaluieren, hat das BfS mehrere aufeinanderfolgende Forschungsvorhaben an die Universität Münster vergeben („Mortalitätsevaluation“). Nach zwei vorgeschalteten Machbarkeitsstudien und dem ersten Teil der Hauptstudie befindet sich die Mortalitätsevaluation nun im zweiten, abschließenden Teil (Laufzeit Ende 2021 bis Ende 2024). Zur Qualitätssicherung der Hauptstudie II soll, im Rahmen des hier ausgeschriebenen Vorhabens, ein Audit durch unabhängige Experten durchgeführt werden.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal bis zum 28.02.2025
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Eignung
I.Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss anhand von mindestens einer vergleichbaren Referenz und/oder wissen-schaftlichen Publikation seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, unter Umständen hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse noch nicht publiziert worden,
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachterge-stützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Audits, dessen Ergebnisse publiziert wurden
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Audits, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert wurden.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- Es liegen fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Epidemiologie beim Bieter vor.
und
- Es liegen grundlegende Kenntnisse in der Krebsepidemiologie beim Bieter vor.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aus-sagekräftigen Liste von gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentli-chungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.), welche geeignet sind, die vorstehenden gefor-derten Erfahrungen zu belegen. Die Hinweise zur Vergleichbarkeit der Referenzaufträge gelten ebenso für die Publikationen.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge, Referenzaudits, Referenzstudien und/oder Publikationen ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte, Studien, Audits oder Publikationen benennen.
Dem Angebot ist ein Überblick über das Team im geplanten Personaleinsatz nebst Angabe der jeweiligen persönlichen Qualifikationen zur Erfüllung der Aufgaben beizufügen. Hierzu hat der Bieter das Formular Fachkräfte („3623S42472_Formblatt Fachkräfte“) ausgefüllt einzureichen. Ist es dem Bieter nicht möglich zum Zeitpunkt der Angebotslegung alle für die Durchführung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter zu benennen, so müssen die Eignungs-anforderungen allein von der Projektleitung erfüllt werden und hat der Bieter zu versichern, dass Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat außerdem zu versichern, dass er bei plötzlichem, unvorhersehbarem Ausfall geeigneter Mitarbeiter für adäquaten Ersatz sorgen wird. Die Eignungsanforderungen sind dann auch von diesem Mitarbeiter zu erfüllen.
II. Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich des-halb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Mög-lichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unter-nehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3623S42472_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3623S42472_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss schließlich noch die Eig-nungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unterneh-men nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter kann allein keine eigenen Referenzaufträge nachweisen, welche die ge-forderten Erfahrungen belegen. Hierfür kann er ein weiteres rechtlich selbstständiges Un-ternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsleihgeber angeben, welches die ge-forderten Referenzen mitbringt. Dazu gibt dieses Unternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3623S42472_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3623S42472_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3623S42472_Formblatt_Referenz“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem An-gebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungs-mängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bie-tergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht (zur Bieterge-meinschaft s. Angebotsbedingungen).
I.Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss anhand von mindestens einer vergleichbaren Referenz und/oder wissen-schaftlichen Publikation seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, unter Umständen hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse noch nicht publiziert worden,
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachterge-stützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Audits, dessen Ergebnisse publiziert wurden
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Audits, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert wurden.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- Es liegen fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Epidemiologie beim Bieter vor.
und
- Es liegen grundlegende Kenntnisse in der Krebsepidemiologie beim Bieter vor.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aus-sagekräftigen Liste von gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentli-chungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.), welche geeignet sind, die vorstehenden gefor-derten Erfahrungen zu belegen. Die Hinweise zur Vergleichbarkeit der Referenzaufträge gelten ebenso für die Publikationen.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge, Referenzaudits, Referenzstudien und/oder Publikationen ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte, Studien, Audits oder Publikationen benennen.
Dem Angebot ist ein Überblick über das Team im geplanten Personaleinsatz nebst Angabe der jeweiligen persönlichen Qualifikationen zur Erfüllung der Aufgaben beizufügen. Hierzu hat der Bieter das Formular Fachkräfte („3623S42472_Formblatt Fachkräfte“) ausgefüllt einzureichen. Ist es dem Bieter nicht möglich zum Zeitpunkt der Angebotslegung alle für die Durchführung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter zu benennen, so müssen die Eignungs-anforderungen allein von der Projektleitung erfüllt werden und hat der Bieter zu versichern, dass Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat außerdem zu versichern, dass er bei plötzlichem, unvorhersehbarem Ausfall geeigneter Mitarbeiter für adäquaten Ersatz sorgen wird. Die Eignungsanforderungen sind dann auch von diesem Mitarbeiter zu erfüllen.
II. Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich des-halb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Mög-lichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unter-nehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3623S42472_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3623S42472_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss schließlich noch die Eig-nungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unterneh-men nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter kann allein keine eigenen Referenzaufträge nachweisen, welche die ge-forderten Erfahrungen belegen. Hierfür kann er ein weiteres rechtlich selbstständiges Un-ternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsleihgeber angeben, welches die ge-forderten Referenzen mitbringt. Dazu gibt dieses Unternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3623S42472_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3623S42472_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3623S42472_Formblatt_Referenz“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem An-gebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungs-mängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bie-tergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht (zur Bieterge-meinschaft s. Angebotsbedingungen).
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
1146d614-5a5d-4fe4-b153-80ea3d702135