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Ausschreibungsdetails

SPK-ZVS-23-00029-oV-HV_Rahmenvereinbarung_Steuerberatung

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31.08.2023 (letzte Änderung am 16.09.2023)

04.10.2023 10:00

04.10.2023 10:00

SPK-ZVS-23-00029-oV-HV

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

27.09.2023 08:25


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl: 10785
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

SPK-ZVS-23-00029-oV-HV_Rahmenvereinbarung_Steuerberatung

SPK-ZVS-23-00029-oV-HV

II.1.2)
CPV-Code

Steuerberatung (79221000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer erbringt für die Auftraggeberin Beratungsleistungen für laufende Steuer- und Zollangelegenheiten sowie Prüfungen durch die Steuer- und Zollbehörden.

Kalkulatorische Grundmenge / Monat 75 Personenstunden / Monat

Kalkulatorische Grundmenge / Laufzeit 3.600 Personenstunden / 48 Monate

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

720.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Zur Einhaltung der steuer- und zollrechtlichen Pflichten sowie der damit verbundenen Prüfungen erbringt der Auftragnehmer folgende Beratungsleistungen:

a) Mitwirkung bei der Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von und ggf. Rechtsbehelf gegen Bescheide

- Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärungen sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen samt Sphärenrechnung

- Prüfung der Steuerbescheide einschließlich Vorauszahlungsbescheide

- Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide der Steuer- und Zollbehörden

b) Allgemeine steuerliche Beratung

hierzu zählen unter anderem:

- Steuerliche Auskünfte und Beratung insbesondere folgender Themenbereiche: Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Zoll.

Die Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen. Es können auch andere Steuerarten betroffen sein, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ggf. auch im Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union liegen.

Inhaltliche Schwerpunkte sind Umsatzsteuer, Zoll, Gemeinnützigkeitsrecht und Abzugssteuer nach § 50a EStG.

- Vertragsprüfungen

- Steuerliche Auskünfte im Drittmittelbereich

- Steuerliche Beratung zu den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und deren Abgrenzung zu anderen steuerlichen Sphären

- Beratung bei der Rücklagenbildung und Mittelverwendung

- Beratung zu Steuerrisiken im Zusammenhang mit Reorganisationen

- Erteilung von Auskünften zum Gemeinnützigkeitsrecht

- Ausarbeitung von Anträgen, außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen nebst Korrespondenz und Besprechungen mit der Finanzverwaltung und die Erstellung von verbindlichen Auskünften

- Beratung im Zusammenhang mit Spenden und Beurteilung von Sponsoringleistungen

- Beratung im Zusammenhang mit der Erfüllung steuerlicher Vorschriften zum digitalen Datenzugriff der Finanzverwaltung

- Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten bei Prüfungen durch die Steuer- und Zollbehörden

- mündliche und schriftliche Beratung in laufenden Steuer- und Zollangelegenheiten, insbesondere zu Auslandssachverhalten und zum Gemeinnützigkeitsrecht sowie die Begleitung und Beratung von Gestaltungsvorhaben

- Unterstützung bei der Beschaffung von unternehmensbezogenen Informationen für Zwecke der steuerlichen Außenprüfung

c) Begleitung von, Beratung und ggf. Rechtsbehelf im Zusammenhang mit Außenprüfungen

Betrifft die Betreuung der steuerlichen Außenprüfungen für die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer.

- Analyse der finanziellen Auswirkungen von vorläufigen Feststellungen im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung

- Beurteilung von steuerlichen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Feststellungen der steuerlichen Außenprüfung, einschließlich der Erstellung von gutachterlichen Stellungsnahmen zur Verteidigung von bestimmten rechtlichen Auffassungen

- Teilnahme und Unterstützung bei Verhandlungen mit den Außenprüfern der Finanzverwaltung

- Berechnung der steuerlichen Auswirkungen verschiedener Verhandlungsoptionen einschließlich der Berechnung von Folgeänderungen in der steuerlichen Außenprüfung nachfolgenden Veranlagungszeiträumen

- Prüfung des Berichts über die steuerliche Außenprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit

- Erstellung geänderter Steuererklärungen infolge der steuerlichen Außenprüfung

- Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit der steuerlichen Außenprüfung

d) Instandhaltung IKS-Handbuch

- Anpassung des IKS-Handbuchs an gesetzliche Regelungen und veränderte Rechtsprechung

Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse des IKS-Handbuchs durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Abschlussprüfungen sind kein Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

"Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)"

---

"Unternehmensdaten/WReg-Auszug

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)"

---

"Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern und im Falle von Unteraufträgen oder Eignungsleihen von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.)"

"Fragebogen zur Scheinselbstständigkeit

(soweit zutreffend)"

---

"Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhang der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar, eingetragen ist

ODER

Bestätigung des Finanzamtes, dass Einkünfte aus einer freiberuflichen i.S.v. § 18 EStG erzielt werden, z.B. durch eine verbindliche Auskunft gem. § 89 (2) Abgabenordnung o.ä."

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

"Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:

Personenschäden: 250.000 EUR

Vermögensschäden: 1.000.000 EUR

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs muss mindestens das Vierfache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. vierfach maximiert sein.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung, dass eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren bei der Begleitung von Organisationsstrukturen vergleichbar der Stiftung Preußische Kulturbesitz besteht

---

Eigenerklärung, dass die inhaltlichen Schwerpunktbereiche Umsatzsteuer, Zoll und Gemeinnützigkeitsrecht vom Leistungsportfolio sowohl des Hauptberaters als auch des Projektleiters mit ad hoc abrufbarem Wissen abgedeckt werden

---

Eigenerklärung, Das einzusetzende Personal fließend die deutsche Sprache und verhandlungssicher die englische Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

---

"Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem in der Bekanntmachung beschriebenem Leistungsgegenstand zu vergleichen und müssen zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt worden sein. Laufende Referenzen sind zugelassen.

Die Referenzen müssen aus den Branchen Kultur, Wissenschaft oder Forschung kommen und ein Haushaltsvolumen über 100 Mio. Euro o. Umsatz von mind. 50 Mio. Euro pro Jahr aufweisen.

Jede Referenz muss zudem mind. eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

(a) parallel zentrale und dezentrale Organisationsstrukturen aufweisen

(b) kameralistische Buchführung

In den Referenzen muss jeder Punkt mindestens 1x erfüllt sein, d. h. über alle drei Referenzen müssen die Punkte a und b insgesamt mindestens einmal erfüllt sein."

---

"Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

(soweit zutreffend)"

---

"Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen

(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.10.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

07.11.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.10.2023

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.

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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.

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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.

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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.

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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können:

(1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

(2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.

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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

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Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,

so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.

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Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.09.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

14.09.2023


18.09.2023




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