Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534994
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen; LOS 475 - Audio- und Videotechnik
22/65/2023
Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bauauftrag
Die Stadt Nordhausen plant bzw. realisiert die Erweiterung und Sanierung des Theaters in Nordhausen.
Die Baumaßnahme wird in zwei Abschnitten durchgeführt.
Mit dem 1. BA wurde die Errichtung eines Erweiterungsneubaus realisiert.
Im 2. BA wird das Bestandsgebäude saniert.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst das Los Audio- und Videotechnik für den 2. Bauabschnitt.
Eine genauere Beschreibung der mit diesem Los ausgeschriebenen Leistungen ist unter Punkt II.2.4) vorgegeben.
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s. hierzu auch Punkt II.1.6).
II.2)
Beschreibung
Nordhausen (DEG07, NUTS 3)
Deutschland, Thüringen
99734 Nordhausen, Käthe-Kollwitz-Straße 15
Beschallungsanlage:
- Im Saal des Altbaus wird die Hauptbeschallung bestehend aus 3 Line Arrays erneuert.
- Weiterhin werden 14 Effektlautsprecher und 6 Bühnenrandlautsprecher installiert.
- Im Foyer wird eine weitere Beschallungsanlage bestehend aus 4 Punktquellen installiert.
- Die Verstärkertechnik wird komplett erneuert und es wird ein digitales netzwerkbasiertes Audionetzwerk im Haus installiert.
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Inspiziententechnik:
- Installation einer neuen Inspizientenanlage mit Inspizientenzentrale und Inspizientenpult,
- Installation von 14 festen, z.T. mehrfarbigen und 13 mobilen Lichtzeichen, sowie 16x 7“ Displays und 4x 24“ Displays mit Lichtzeichenfunktion,
- Ausstatten des Altbaus mit 36 Ruflautsprechern (26xMithören) auf insgesamt 20 Rufkreise, weiterhin müssen die 47 bereits im Neubau installierten Ruflautsprecher (30x Mithören) in die neue Inspizientenanlage integriert werden (dafür wurde bereits ein Rangierschrank installiert)
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Videotechnik:
- Das vorhandene Videonetzwerk (BK-Netz) soll um 22 zusätzliche Räume erweitert werden.
- Des weiteren sollen Videosignale im gesamten Altbau sowohl im 3G SDI Format als auch über Glasfaser auf diverse Versatzkästen verteilt werden.
- Die Kameras im Bestand sollen durch PTZ Kameras erneuert und erweitert werden.
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Sprachalarmanlage
- eine Sprachalarmanlage wird installiert, angesteuert werden 20 Alarmierungskreise mit insgesamt 92 Deckenlautsprechern, 8 Zeilenlautsprechern und 6 Wandaufbaulautsprechern.
- die Sprachalarmanlage muss mit der BMZ und mit der Beschallungsanlage verbunden werden, damit die Lautsprecher auch für Veranstaltungen in den jeweiligen Alarmierungsbereichen eingesetzt werden können.
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Infrastruktur
- Errichtung der Kabeltrassen zum Verteilen der Audio- und Videosignale im Haus
. 39 St Versatzkästen (divers belegt),
. 6 St Gestellschrank (z.T. mit integrierter UV),
. 10 m Kabeltrasse 600x110, geschlossen,
. 25 m Kabeltrasse 400x60, geschlossen,
. 100 m Kabeltrasse 300x60, geschlossen,
. 100 m Kabeltrasse 200x60, geschlossen,
. 200 m Kabeltrasse 100x60, geschlossen,
. 220 m Stahlpanzerrohr DN40,
. 120 m Stahlpanzerrohr DN25,
. 120 m Installationsrohr DN20,
. 26 m Brandschutzkanal I30 div. Größen,
. Diverse Kabel
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sowie Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung.
Der Vertrag zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung und der Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung wird als Folgeleistung separat durch die Betreiberin Theater Nordhausen / Lohorchester Sondershausen GmbH abgeschlossen.
Preis
18.09.2024
22.10.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. Zertifizierung nach DIN 14675-2 und DIN EN 16763 als Fachbetrieb für Sprachalarmanlagen
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Desweiteren führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Folgende Nachweise/Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters /der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt),
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe,
. bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
1. Bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind für die Nachunternehmer nur die Formblätter des Thüringer Vergabegesetzes "Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs. 2 ThürVgG)" und "Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG)" vorzulegen. Diese Erleichterung mit Blick auf Nachunternehmer folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen wurde, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind, oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
2. Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer ebenfalls die Nachunternehmererklärungen nach dem ThürVgG sowie zusätzlich die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer /anderes Unternehmen)" (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) ausgefüllt / bestätigt vorzulegen.
Möglich ist auch für diese Unternehmen der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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HINWEISE:
. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gem. § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den "Unternehmensdaten" auszufüllen.
. Die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO" ist ebenfalls auszufüllen bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. die "Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB),
. die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
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. Zudem ist mit dem Angebot von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576 vorzulegen.
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (je Schadenfall) von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden oder eine Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen (wenn nicht bereits in der "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" erklärt/angekreuzt),
. die Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB),
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe,
. die Urkalkulation.
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HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
2. schriftlich, in einem verschlossenem Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. Benennung von Referenzobjekten (min. 3 Objekte) für vergleichbare Leistungen der letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres, der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Hierfür kann die unter III.1.1) benannte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" genutzt werden,
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz),
. der ausgefüllte Vertragsentwurf für Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie der ausgefüllte Ergänzungsvertragsentwurf für Störungsbeseitigung (Entwürfe sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe.
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HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
07.11.2023
10:00
- Deutsch (DE)
27.12.2023
07.11.2023
10:00
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. I.3) angegebenen Adresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch werden Sie nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 11 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
. elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Nachforderungen hinsichtlich Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A-EU erfolgen.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27.09.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.