Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534847
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 144953: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16; WE 149303 Bundeskartellamt, Adenauerallee 133 und WE 150883 Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 166-23
VOEK 166-23
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Grundleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Notruf-Service-Leitstelle; Bedarfsleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Interventionsdienst) zu vergeben.
II.2)
Beschreibung
Bewachungsdienste (79713000)
Streifendienste (79715000)
Überwachung von Alarmanlagen (79711000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
WE 144953 Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16 in 53113 Bonn
WE 149303 Bundeskartellamt, Adenauerallee 133 in 53113 Bonn
WE 150883 Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1.Objektleitung in Einfachbesetzung ganzjährig und 24 Stunden am Tag (24/7) telefonisch erreichbar.
2. Stationärer Sicherheitsdienst in Einfachbesetzung an den jeweiligen Standorten:
Hauptpforte, das Pförtnerhaus der Liegenschaftszufahrt:
Montag bis Freitag, durchgehende Besetzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
(ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie 24.12 und 31.12. jeden Jahres)
Nebenpforte, Eingang Adenauer Allee 133, Haus Axe:
Montag bis Donnerstag, durchgehende Besetzung von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag, durchgehende Besetzung von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie 24.12 und 31.12. jeden Jahres)
3. Mobiler Sicherheitsdienst in Einfachbesetzung auf den Liegenschaften:
WE 144953 Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16
WE 149303 Bundeskartellamt „Haus Axe“ Kaiser-Friedrich-Str. 2-6 / Adenauerallee 133
WE 150883 Bundeskartellamt „Neuer Kanzlerplatz“ Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn in unregelmäßigen Abständen und Zeitfenstern Kontrollgänge (gem. Dienstanweisung) durch.
4. Notruf-Service-Leitstelle: Der AN stellt eine Notruf-Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die Alarmaufschaltung der Anlagen ist durch den AN sicherzustellen in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag von 19:00 bis 06:30 Uhr am Folgetag,
Freitag von 19:00 Uhr (bis Montag 06:30 Uhr)
Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig von 00:00 bis 24:00 Uhr.
5. Vorhaltung Interventionsdienst: Der AN hält Interventionskräfte für folgende Zeiten in Bereitschaft:
Montag bis Donnerstag von 19:00 Uhr bis 06:30Uhr
Freitag ab 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Preis
01.03.2024
29.02.2028
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Bedarfsleistung:
- Objektleitung
- Stationärer Sicherheitsdienst
- Mobiler Sicherheitsdienst
- Interventionsdienst
Ad hoc Leistungen:
Es kann temporär notwendig sein, aufgrund kurzfristiger Personalausfälle der AG, dass die Auftraggeberin den Leistungszeitraum für den stationären Sicherheitsdienst kurzfristig verändern muss.
Für diesen Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, den vereinbarten Leistungszeitraum mit einer Vorlaufzeit von 16 Stunden für jeweils maximal 2 aufeinanderfolgende Tage einseitig im Zeitfenster von 05 bis 20 Uhr zu verändern. Der Umfang der geänderten täglichen Leistung wird dabei zwischen 2 und 6 Stunden betragen.
Optional:Videoüberwachung
Momentan erfolgt eine Erweiterung des Videoüberwachungssystems, welches nach Abschluss aller Installationsarbeiten auf die NSL der AN aufgeschaltet und alarmbasiert mit überwacht werden soll.
Nach voraussichtlicher Fertigstellung ab 01.05.2024 ist für die Videoüberwachung für das Bundeskartellamt auf der Liegenschaft Kaiser-Friedrich-Str. 16, inkl. Adenauer Allee 131 in 53113 Bonn von mindestens 20 Kameras auszugehen.
Das Videoüberwachungssystem auf der Liegenschaft des Bundeskartellamtes „Neuer Kanzlerplatz“, am Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn, ist mit bis zu 20 Kameras ausgestattet.
Die Beschreibung der Einzelleitungen ist der Anlage C-02 Pkt.4.6 und 4.7 zu entnehmen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB).
Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.10.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2023
26.10.2023
00:00
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
2) Der Termin für die frewillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum vom 25.09 bis 29.09.2023 und ist über die in der Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 22.09.2023 zu vereinbaren.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 13.10.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30.08.2023