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Ausschreibungsdetails

FE 77.0610/2022/ - Kommunale Fußverkehrskonzepte als Baustein einer Systematischen Fußverkehrsförderung

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25.08.2023

28.09.2023 06:00

28.09.2023 06:00

Z2ky-FE 77.0610/2022/

Bundesanstalt für Straßenwesen

22.09.2023 10:36

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS: Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bast.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

FE 77.0610/2022/ - Kommunale Fußverkehrskonzepte als Baustein einer Systematischen Fußverkehrsförderung

Z2ky-FE 77.0610/2022/

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

FE 77.0610/2022/ - Kommunale Fußverkehrskonzepte als Baustein einer Systematischen Fußverkehrsförderung

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

201.680,67

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B, NUTS 3)

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vor allem in der Verkehrsplanung standen die Belange des Fußverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten nicht im Fokus. Dies hat sich in jüngster Zeit deutlich geändert: Viele Kommunen erkennen inzwischen die Bedeutung des zu Fuß Gehens für die aktive Mobilität im urbanen Raum an und wollen diese Fortbewegungsart systematischer fördern.

Immer mehr Kommunen erarbeiten stadtteilbezogene Nahmobilitätskonzepte, gesamtstädtische Fußverkehrsstrategien, Fußverkehrskonzepte oder integrieren die Aufgabe als Teilkonzepte in strategische gesamtstädtische Mobilitätspläne bzw. planen aktuell solche Konzepte.

Ziel des Forschungsprojekts ist es, die vorhandenen strategischen Ansätze kommunaler Fußverkehrsplanung zusammenzutragen und zu systematisieren. Erfolgreiche Ansätze im Sinne einer Förderung des Fußverkehrs sind mit dem Ziel zu identifizieren, diese Strategien an Kommunen zu kommunizieren und damit die Umsetzungsgeschwindigkeit in den Kommunen zu erhöhen. Berücksichtigt werden sollen dabei sowohl inhaltliche Themen, konkrete Maßnahmen und Instrumente sowie prozessorientierte Aspekte, wie beispielsweise Verwaltungsverfahren und die Beteiligung verschiedener Stakeholder (Zuständigkeiten, personelle Ressourcen, Zusammenarbeit verschiedener Fachämter etc.). Weiterhin sollen Hemmnisse bei der Umsetzung der Planungen identifiziert und systematisiert werden. Hierzu soll beschrieben werden, welche Probleme in der Fußverkehrsförderung aktuell bestehen.

Als Ergebnis liefert das Projekt übertragbare gute Beispiele von Fußverkehrskonzepten (Best Practice) - differenziert nach unterschiedlichen Kommunentypen, aber auch Hinweise auf einzelne gelungene Lösungsansätze zur Förderung des Fußverkehrs.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

201.680,67

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 999

Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Fußverkehrsstrategien/-konzepte - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzlisten)

Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen der Analyse von Konfliktpotentialen des Fußverkehrs mit anderen Mobilitätsformen - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzlisten)

Nr. 3: Erfahrung in der (Best Practice) Analyse kommunaler Konzepte zum Thema Mobilität - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzlisten)

Nr. 4: Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.-bearbeiterinnen - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung zur Personalkapazität und die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.

Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).

Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.09.2023

06:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.09.2023

06:05

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.08.2023



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