Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Vergaben@BfN.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z3-53202-2023-K-14
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.09.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.11.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534413
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534413
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.09.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Als Bundesbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gesetzlich verpflichtet, Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Das BMUV möchte hierfür in seinem Geschäftsbereich den PDF/UA-Standard und die Prüfung der Barrierefreiheit mit der Software „PAC“ etablieren.
Die auftragnehmende Seite (ANS) wird für das BfN barrierefreie weboptimierte PDF-Dokumente nach PDF/UA-1 Standard in der Regel auf der Basis von Word- und InDesign-Dateien erstellen und digital zur Verfügung stellen. Auch PDFs, Powerpoint-Dateien und Excel-Tabellen, Formulare (ausfüllbare PDFs) oder InDesign-Dateien können als Ausgangsformat in Frage kommen und sind durch die ANS abzudecken. Gemäß dem Matterhorn-Protokoll ist dabei sowohl die technische Barrierefreiheit als auch die visuell-semantische Barrierefreiheit sicherzustellen. Das BfN übermittelt die zu bearbeitenden Dokumente in Form digitaler Vorlagen.
Die technische Barrierefreiheit jedes einzelnen PDF-Dokuments ist von der ANS mit einem Prüfprotokoll der aktuellsten Version des kostenfreien PDF-Accessebility-Checkers (derzeit PAC 2021) nachzuweisen. Das jeweilige Prüfprotokoll muss zusammen mit der barrierefrei gesetzten PDF-Datei übermittelt werden. Das BfN behält sich vor, die visuell-semantische Barrierefreiheit stichprobenartig zu prüfen.
Ferner ist bei der Erstellung und Lieferung der barrierefreien PDF-Dokumente neben den o. g. Bestimmungen das „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ (als Anlage angefügt) des BMUV zu beachten.
Die auftragnehmende Seite (ANS) wird für das BfN barrierefreie weboptimierte PDF-Dokumente nach PDF/UA-1 Standard in der Regel auf der Basis von Word- und InDesign-Dateien erstellen und digital zur Verfügung stellen. Auch PDFs, Powerpoint-Dateien und Excel-Tabellen, Formulare (ausfüllbare PDFs) oder InDesign-Dateien können als Ausgangsformat in Frage kommen und sind durch die ANS abzudecken. Gemäß dem Matterhorn-Protokoll ist dabei sowohl die technische Barrierefreiheit als auch die visuell-semantische Barrierefreiheit sicherzustellen. Das BfN übermittelt die zu bearbeitenden Dokumente in Form digitaler Vorlagen.
Die technische Barrierefreiheit jedes einzelnen PDF-Dokuments ist von der ANS mit einem Prüfprotokoll der aktuellsten Version des kostenfreien PDF-Accessebility-Checkers (derzeit PAC 2021) nachzuweisen. Das jeweilige Prüfprotokoll muss zusammen mit der barrierefrei gesetzten PDF-Datei übermittelt werden. Das BfN behält sich vor, die visuell-semantische Barrierefreiheit stichprobenartig zu prüfen.
Ferner ist bei der Erstellung und Lieferung der barrierefreien PDF-Dokumente neben den o. g. Bestimmungen das „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ (als Anlage angefügt) des BMUV zu beachten.
c)
Ort der Leistungserbringung
wird nicht vorgegeben
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Sieh hierzu Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedingungen_Hinweise für dieses Verfahren" und "04_Bewertungsmatrix"
14.
Sonstige Angaben
Wenn Sie an dem Auftrag interessiert sind, reichen Sie bitte bis zum 29. September 2023 / 10:00 Uhr (Angebotsfrist) Ihr Angebot und den vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck unter Beifügung der Unterlagen der Eignung- und Zuschlagskriterien elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes ein. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 15. September 2023 / 10:00 Uhr auschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 22. September 2032 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 22. September 2023 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Als Bindefrist wird der 03.11.2023 festgelegt.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 15. September 2023 / 10:00 Uhr auschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 22. September 2032 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 22. September 2023 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Als Bindefrist wird der 03.11.2023 festgelegt.
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