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Ausschreibungsdetails

Projektträgerschaft Meeres-, Küsten- und Polarforschung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.08.2023

18.09.2023 12:00

18.09.2023 12:00

04514-7/2(2023)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

07.09.2023 11:04

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projektträgerschaft Meeres-, Küsten- und Polarforschung

04514-7/2(2023)

II.1.2)
CPV-Code

Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Fördergebieten:

- Küsten- Meeres- und Polarforschung

- Forschungsinfrastrukturen der Meeres- und Polarforschung, insb. auch den Betrieb der Forschungsschiffe

- Neubau von Forschungsschiffen

- Internationale Zusammenarbeit und Rechtsangelegenheiten (national und international) in den o.g. Fachgebieten.

Die Inhalte des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs dienen der Umsetzung der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ der Bundesregierung, konkretisiert im Forschungsprogrammen „MARE:N; Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2027

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533197&criteriaId=32175

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533197&criteriaId=32176

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533197&criteriaId=32177

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.09.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.12.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.09.2023

13:00

BMBF-Bonn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.08.2023


Eignungskriterien



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