Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Straße, Hausnummer: Werner-Seelenbinder-Str.6
Postleitzahl (PLZ): 99096
Ort: Erfurt
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1060-34-3137/61
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.10.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.11.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532695
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532695
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.10.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die COVID19-Pandemie stellte eine bislang nicht bekannte gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Nachdem die Hauptphase der Pandemie überwunden ist, soll im Rahmen des ESF-Bewertungsplans eine Thüringenspezifische Studie ausgeschrieben und später umgesetzt werden, welche die Folgen der Pandemie auf Geschlechterverhältnisse und Belastungserfahrungen in den Blick nimmt. In Ostdeutschland und auch Thüringen ergibt sich hierbei eine besondere Konstellation: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen war und ist hoch, das Arbeitszeitvolumen (auch in Teilzeit) ebenfalls, gleichzeitig sind Kinderbetreuungsstrukturen gut und im Vergleich zu Westdeutschland ggf. besser ausgebaut und Kinderbetreuung auch bereits ab einem frühen Kindesalter damit familienextern abgesichert. Mit Beginn der Pandemie wurde Kinderbetreuung zumindest zeitweise stark reprivatisier: Kindergärten und Schulen wurden ganz oder teilweise geschlossen, Betreuungsleistungen mussten privat abgesichert werden. Es wird die These vertreten, dass dies Familien in Thüringen vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ausgangslage in einer besonderen Art und Weise betroffen hat.
Es liegen bereits verschiedene Studien vor, welche diese Fragestellung streifen. Die besondere Situation in Ostdeutschland wird allerdings bislang nicht oder nur sehr am Rande betrachtet. Unabhängig von der genauen Veränderung in der Verteilung zwischen Sorge- und Erwerbsarbeit von Müttern und Vätern zeigt sich in vielen Studien, dass Mütter zeitlich weiterhin den Großteil der Sorgearbeit verrichten. Dabei sind Mütter nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich und organisatorisch häufiger hauptverantwortlich für die Sorgearbeit. Diese Hauptverantwortung in der Sorgearbeit ist im Zuge der Covid-19-Pandemie insbesondere in Partnerschaften gestiegen, in denen die Sorgearbeit bereits zuvor nicht gleichberechtigt aufgeteilt wurde. Gleichzeitig ist der Anteil der Paare, in denen die Männer überwiegend Sorgearbeit leisten, auch geringfügig gestiegen.
Dass die Mütter zunehmend mehr Verantwortung in der Sorgearbeit haben, nehmen die Mütter stärker als die Väter wahr. In Kombination führen diese Entwicklungen dazu, dass Mütter zunehmend unzufriedener mit verschiedenen Lebensbereichen sind und eine höhere Belastung wahrnehmen als Väter. Auch Alleinerziehende nehmen eine besonders hohe Belastung im Zuge der Covid-19-Pandemie wahr.
Vor dem Hintergrund dieser bundesweiten Erkenntnisse und Entwicklungen stellt sich die Frage, wie sie sich in Anbetracht der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Ostdeutschland (und Thüringen) ausprägen.
Andererseits ist eine Grundvoraussetzung für diese gleichberechtigtere Teilhabe am Arbeitsmarkt, dass die Sorgearbeit wie oben bereits beschrieben in Ostdeutschland, und besonders in Thüringen, stärker verstaatlicht und außerfamiliär organisiert ist als in Westdeutschland. Aufgrund dieser vermehrten Kinderbetreuung außerhalb der Familie standen viele Familien in Thüringen vor umso größeren Herausforderungen als die Kindertageseinrichtungen im Zuge der Covid-19-Pandemie (zeitweise) geschlossen wurden oder entsprechendes Personal krankheitsbedingt ausgefallen ist.
Somit soll die Studie insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten Erkenntnisse auf Bundesebene, der stärkeren Erwerbstätigkeit von Müttern in Ostdeutschland und Thüringen sowie der damit verbundenen vermehrten außerfamiliären Organisation der Kinderbetreuung untersuchen, welche Folgen und (zukünftigen) Förderbedarfe sich aus der Covid-19-Pandemie in Thüringen im Hinblick auf die Sorgearbeit und geschlechtsspezifische Rollenverteilung ergeben haben.
Ausgeschrieben wird daher die Studie: Wo der ostdeutsche Fortschritt zum geschlechtsspezifischen Nachteil wird - die Auswirkungen von der Covid-19-Pandemie auf Belastungserfahrungen von Frauen und Männern in Thüringen.
Das Erfordernis der Evaluierung ergibt sich aus den Berichtspflichten gemäß VO (EU) Nr.2021/1060, Art. 44
Vorgesehen ist eine Evaluierung für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Endbericht soll bis zum 19.11.2024 vorgelegt werden.
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben. Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche
Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Nähere Bestimmungen sind in den Vergabeunterlagen (unter II. Leistungsbeschreibung und III. Anlagen) geregelt.
Es liegen bereits verschiedene Studien vor, welche diese Fragestellung streifen. Die besondere Situation in Ostdeutschland wird allerdings bislang nicht oder nur sehr am Rande betrachtet. Unabhängig von der genauen Veränderung in der Verteilung zwischen Sorge- und Erwerbsarbeit von Müttern und Vätern zeigt sich in vielen Studien, dass Mütter zeitlich weiterhin den Großteil der Sorgearbeit verrichten. Dabei sind Mütter nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich und organisatorisch häufiger hauptverantwortlich für die Sorgearbeit. Diese Hauptverantwortung in der Sorgearbeit ist im Zuge der Covid-19-Pandemie insbesondere in Partnerschaften gestiegen, in denen die Sorgearbeit bereits zuvor nicht gleichberechtigt aufgeteilt wurde. Gleichzeitig ist der Anteil der Paare, in denen die Männer überwiegend Sorgearbeit leisten, auch geringfügig gestiegen.
Dass die Mütter zunehmend mehr Verantwortung in der Sorgearbeit haben, nehmen die Mütter stärker als die Väter wahr. In Kombination führen diese Entwicklungen dazu, dass Mütter zunehmend unzufriedener mit verschiedenen Lebensbereichen sind und eine höhere Belastung wahrnehmen als Väter. Auch Alleinerziehende nehmen eine besonders hohe Belastung im Zuge der Covid-19-Pandemie wahr.
Vor dem Hintergrund dieser bundesweiten Erkenntnisse und Entwicklungen stellt sich die Frage, wie sie sich in Anbetracht der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Ostdeutschland (und Thüringen) ausprägen.
Andererseits ist eine Grundvoraussetzung für diese gleichberechtigtere Teilhabe am Arbeitsmarkt, dass die Sorgearbeit wie oben bereits beschrieben in Ostdeutschland, und besonders in Thüringen, stärker verstaatlicht und außerfamiliär organisiert ist als in Westdeutschland. Aufgrund dieser vermehrten Kinderbetreuung außerhalb der Familie standen viele Familien in Thüringen vor umso größeren Herausforderungen als die Kindertageseinrichtungen im Zuge der Covid-19-Pandemie (zeitweise) geschlossen wurden oder entsprechendes Personal krankheitsbedingt ausgefallen ist.
Somit soll die Studie insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten Erkenntnisse auf Bundesebene, der stärkeren Erwerbstätigkeit von Müttern in Ostdeutschland und Thüringen sowie der damit verbundenen vermehrten außerfamiliären Organisation der Kinderbetreuung untersuchen, welche Folgen und (zukünftigen) Förderbedarfe sich aus der Covid-19-Pandemie in Thüringen im Hinblick auf die Sorgearbeit und geschlechtsspezifische Rollenverteilung ergeben haben.
Ausgeschrieben wird daher die Studie: Wo der ostdeutsche Fortschritt zum geschlechtsspezifischen Nachteil wird - die Auswirkungen von der Covid-19-Pandemie auf Belastungserfahrungen von Frauen und Männern in Thüringen.
Das Erfordernis der Evaluierung ergibt sich aus den Berichtspflichten gemäß VO (EU) Nr.2021/1060, Art. 44
Vorgesehen ist eine Evaluierung für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Endbericht soll bis zum 19.11.2024 vorgelegt werden.
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben. Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche
Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Nähere Bestimmungen sind in den Vergabeunterlagen (unter II. Leistungsbeschreibung und III. Anlagen) geregelt.
b)
CPV-Codes
Sozialforschung (79315000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurt, Thüringen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
a) Muster Vordruck „Anschreiben Angebot“
b) Selbstdarstellung des Bieters und seiner institutionellen Struktur mit Angaben zur personellen Ausstattung
c) Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Mitglieder zur Festlegung eines bevollmächtigten Vertreters
d) Referenzen für Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der empirischen Soz-alforschung, Referenzen für Erfahrungen mit der Durchführung von Aufträgen der öffentlichen Hand und Referenzen in der Evaluierung von Förderprogram-men
e) Kurzdarstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der für die Evaluierung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vorhandene technische und Softwareausstattung
f) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Liste der Nachunternehmen sowie Angaben zu Art und Umfang der jeweils vergebenen Teil-Leistungen
g) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
h) Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 der Vergabeverordnung
i) Erklärung „Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
j) Erklärung „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
k) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
l) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
m) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
n) Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG
o) Methodische Vorgehensweise (Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan)
p) Preisgesamtübersicht mit detaillierter Kostenkalkulation
b) Selbstdarstellung des Bieters und seiner institutionellen Struktur mit Angaben zur personellen Ausstattung
c) Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Mitglieder zur Festlegung eines bevollmächtigten Vertreters
d) Referenzen für Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der empirischen Soz-alforschung, Referenzen für Erfahrungen mit der Durchführung von Aufträgen der öffentlichen Hand und Referenzen in der Evaluierung von Förderprogram-men
e) Kurzdarstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der für die Evaluierung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vorhandene technische und Softwareausstattung
f) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Liste der Nachunternehmen sowie Angaben zu Art und Umfang der jeweils vergebenen Teil-Leistungen
g) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
h) Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 der Vergabeverordnung
i) Erklärung „Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
j) Erklärung „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
k) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
l) Bei Einbezug von Nachunternehmen: Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
m) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
n) Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG
o) Methodische Vorgehensweise (Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan)
p) Preisgesamtübersicht mit detaillierter Kostenkalkulation
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:
- Inhaltliche Qualität: 30 %
- Methodische Qualität: 40 %
- Preis: 30 %
- Inhaltliche Qualität: 30 %
- Methodische Qualität: 40 %
- Preis: 30 %
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