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Ausschreibungsdetails

Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.08.2023 (letzte Änderung am 19.08.2023)

26.09.2023 12:00

26.09.2023 12:00

04514-3/1(2023)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

15.09.2023 12:58

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

04514-3/1(2023)

II.1.2)
CPV-Code

Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer (AN) wird bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" unterstützen. Die Aufgaben des AN liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Die Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden.

Die durch den AN zu bearbeitenden Zuwendungen teilen sich in zwei Gruppen auf:

1. Zuwendungen an 22 bundesweite Einrichtungen mit Organisationstrukturen bis auf lokale Ebene (so genannte "Förderer"); diese Einrichtungen leiten auf Antrag Fördermittel an lokale Träger weiter (Weiterleitung von Fördermitteln).

2. Zuwendungen an 5 bundesweit tätige Einrichtungen, die die Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene initiieren und die außerschulischen Maßnahmen selbst durchführen (so genannte "Initiativen").

Zusätzlich sind Zuwendungen an 16 Beratungsstellen in allen 16 Ländern zu betreuen.

Der AN übernimmt die Betreuung der o.g. laufenden Fördervorhaben. Im weiteren Verlauf unterstützt der AN bei der Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen.

Über die Vorhabensbearbeitung hinaus unterstützt der AN das BMBF bei weiteren fachlichen Aufgaben, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen, bei der Fachkommunikation für die Bündnisse für Bildung, der fachlichen Betreuung des webbasierten Verwaltungssystems "Kumasta" und bei der Vergabe von Dienstleistungen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

17.01.2024

31.12.2026

Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532451&criteriaId=32121


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Die Laufzeit von maximal 5 Jahren und drei Monaten für diese Rahmenvereinbarung ist notwendig, um die wesentlichen administrativen Aufgaben innerhalb der Förderzeiträume bei den derzeit bereits laufenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ohne erneute Ausschreibung einer Projektträgerschaft abzudecken. Die dritte 5-jährige Förderphase des Förderprogramms "Kultur macht stark" läuft bis zum 31.12.2027, so dass eine kontinuierliche und lückenlose Förderbetreuung (Betreuung und Abwicklung der laufenden Vorhaben und Verwendungsnachweisprüfung) sichergestellt werden kann. Ab dem 31.12.2027 sind durch den AN noch (im Umfang reduzierte) Arbeiten zur Beendigung der Förderrunde zu erbringen, wie etwa Verwendungsnachweisprüfungen.

Durch die Wahl eines Grundvertragszeitraums von drei Jahren und zwei optionalen Verlängerungszeiträumen verschafft sich das BMBF Flexibilität für mögliche Anschlussmaßnahmen. Der komplexe Übergang in eine weitere Förderphase sollte dabei durch denselben Projektträger begleitet werden.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.09.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.02.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.09.2023

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.08.2023


Eignungskriterien

Eignungskriterien.pdf
09.08.2023 10:00


Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

17.08.2023


21.08.2023




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