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Ausschreibungsdetails

Digitale Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2024

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.08.2023

14.09.2023 23:59

14.09.2023 23:59

414-12.1-2024 / 1 dig. RLF

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

07.09.2023 13:07

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat 414
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Digitale Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2024

414-12.1-2024 / 1 dig. RLF

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.

Kern der digitalen Einkaufsinitiative ist die Unterstützung von einkaufenden deutschen Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen und Bedarfen. Für diese Einkaufsinteressenten sind in der Zielregion potenziell leistungsfähige und qualifizierte Lieferanten (Exportunternehmen) zu identifizieren und auszuwählen. Beide Seiten sind vorbereitet den Dialog zu führen und eine ziel- / ergebnisorientierte Kommunikation zu ermöglichen. Schwerpunkt der Umsetzung des Moduls sind die individuell vorbereiteten Online-Kontaktgespräche zwischen der deutschen Einkäuferseite und für deren Bedarf vorab ausgewählte, potenzielle Lieferanten aus dem Zielland/der Zielregion. (vgl. Leitfaden)

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Digitale Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus der Region Südostasien in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen.

Zielland: Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien)

Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau,Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz /Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen

Möglicher Veranstaltungsort: digital

Zeitraum: 2024

Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität Umsetzungskonzept / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 14

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Indien

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Digitale Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus Indien in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen.

Zielland: Indien

Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau,Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz /Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen

Möglicher Veranstaltungsort: digital

Zeitraum: 2024

Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität Umsetzungskonzept / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 14

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bietende haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,

- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte,

- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bietenden / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfangenden;

- detaillierte und umfassende Kenntnisse der Einkaufsbedarfe in Deutschland,

- umfangreiches und aktives Kontaktnetzwerk zu Einkaufs- und Beschaffungsakteuren in Deutschland,

- Erfahrungen mit entsprechenden Projekten zum Thema Einkauf in Bezug auf die Region/das Zielland (Beschaffungsmarkt),

- detaillierte und umfassende Kenntnisse der jeweiligen Länder der Region / des jeweiligen Landes (Beschaffungsmarkt) und deren Wirtschaftsstrukturen und Unternehmerschaft,

- umfangreiche und aktive Kontakte zu relevanten Netzwerken und Unternehmen der jeweiligen Länder der Region / des jeweiligen Landes (Beschaffungsmarkt),

- Präsenz und Büroinfrastruktur in den jeweiligen Ländern der Region / des jeweiligen Landes (Beschaffungsmarkt),

- für den Veranstaltungsschwerpunkt relevante und geeignete Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren und möglichen Referenten im Zielland,

- Fachkenntnisse im Bereich des Beschaffungswesens in Deutschland und in den relevanten Zielländern,

- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden,

- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projektes in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung auf noch zumindest eine weitere, fest angestellte Person zugreifen kann.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;

Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;

Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;

Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Vorlage einer Erklärung nach

- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,

- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.09.2023

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.11.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.09.2023

07:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.

Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.

Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.

Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: dig.RLF_NrLos_NameFirma


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,

- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.08.2023



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