Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 L
B 20.19 - 0501/21/VV : 1
Sammelbehälter (44611600)
Lieferauftrag
Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 Liter und Zubehör
3.768.756,80
EUR Euro
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 Liter
Sammelbehälter (44611600)
Mettmann (DEA1C, NUTS 3)
40721 Hilden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 Liter mit Luftpumpe und Sicherungssatz
Festbestellmenge: 119 Sätze
Variable Bestellmenge (ohne Abnahmeverpflichtung): 41 Sätze
Höchstmenge: 160 Sätze
Aus dieser Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 160 Sätzen abgerufen werden.
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Der Abruf der Leistung erfolgt in elektronischer Form über von der Auftragnehmerin bereitzustellende Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind:
- Technisches Hilfswerk - Leitung
- Beschaffungsamt des BMI
Los 2
Zubehör für Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 Liter
Sammelbehälter (44611600)
Mettmann (DEA1C, NUTS 3)
40721 Hilden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zubehör (u.a. Schieber, Adapter, Schläuche,Gitterboxen) für Faltbehälter Schmutzwasser 24.000 Liter:
Festbestellmenge: 119 Sätze
Variable Bestellmenge (ohne Abnahmeverpflichtung): 41 Sätze
Höchstmenge: 160 Sätze
Aus dieser Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 160 Sätzen abgerufen werden.
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Der Abruf der Leistung erfolgt in elektronischer Form über von der Auftragnehmerin bereitzustellende Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind:
- Technisches Hilfswerk - Leitung
- Beschaffungsamt des BMI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Als Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung legen Sie bitte mit dem Angebot die Kopie eines Zertifikats über ein eingeführtes und angewendetes Managementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig vor. Bitte zeigen Sie hierzu ggf. die Gleichwertigkeit des in Ihrem Unternehmen praktizierten Systems auf.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.09.2023
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2023
19.09.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
-Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
-Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentral- und eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04.08.2023