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Ausschreibungsdetails

Medizinisches Beratungstelefon

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11.08.2023

11.09.2023 11:00

11.09.2023 11:00

2.190.883

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

11.08.2023 09:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3.
Postanschrift: Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Ort: Bochum
NUTS: Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.kbs.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Medizinisches Beratungstelefon

2.190.883

II.1.2)
CPV-Code

Diverse Dienstleistungen (98300000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice sowie der Vermittlung von Hebammen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

6.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51, NUTS 3)

bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice sowie der Vermittlung von Hebammen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern II.1.1, II.1.2, II.1.3 und II.1.4 (per Telefon, mit ärztlicher Beteiligung) / Gewichtung: 15

Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern II.1.1, II.1.2, II.1.3 und II.1.4 (per Ärzte-Videochat, mit ärztlicher Beteiligung) / Gewichtung: 10

Kostenkriterium Name: Preis pro abgeschlossenem Geschäftsfall: nach den Ziffern II.1.1, II.1.2, II.1.3, II.1.4 und II.1.6 (per Telefon, ohne ärztliche Beteiligung) / Gewichtung: 35

Kostenkriterium Name: Preis pro erfolgreichem Geschäftsvorfall: nach den Ziffern II.1.5.a) + II.1.5.b) und II.1.5.d) (bis 5 Anrufversuche) / Gewichtung: 10

Kostenkriterium Name: Preis pro erfolgreichem Geschäftsvorfall: nach den Ziffern II.1.5.a) + II.1.5.b) und II.1.5.d) (mehr als 5 Anrufversuche / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Preis pro erfolgreichem Geschäftsvorfall: nach den Ziffern II.1.5.c) / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Preis für die Weitergabe von Strukturdaten nach den Ziffern II.1.5.a) + II.1.5.b) + II.1.5.e) / Gewichtung: 15

Kostenkriterium Name: Preis für Leistungsanrufe nach Ziffer II.12 / Gewichtung: 5

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

Der Vertrag tritt zum 01.07.2024 in Kraft und endet zum 30.06.2025, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens 3 Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um 3 weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens der Auftraggeberin kann der Vertrag im Zeitraum vom 01.07.2025 - 30.06.2028 jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Wird die genannte Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen (Anlage 3)

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Versicherung

(Anlage 7)

Für Anlage 7 gelten die folgenden Beträge:

3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9.000.000,00

€ für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)

1.000.000,00 € für Vermögensschäden (2.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle

eines Versicherungsjahres)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- das den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsmuster Auftragsverarbeitung

und das dazugehörige Datenschutz- und Datensicherheitskonzept (siehe Punkt

3.5.7 der Bewerbungsbedingungen) (Anlage 2)

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu Qualitätssicherung

(Anlage 4)

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Auslandsservice

(Anlage 5)

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zertifizierung nach

DIN EN ISO 9001 (Anlage 6)

- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 9)

Für die Anlage 4 gilt Folgendes:

Die medizinische Ausrichtung des Leistungsangebotes macht eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Aus diesem Grund dürfen die Telefonate nur von Mitarbeitern geführt werden, die ein entsprechendes medizinisches Hintergrundwissen besitzen.

Folgende Zusatzqualifikationen sind zur Sicherstellung des medizinischen Leistungsangebotes in ausreichender Zahl, jedoch mindestens durch jeweils einen Mitarbeiter, zu erfüllen: Casemanager DGCC, Pain Nurse, Pflegeberater § 7 a SGB X, Diabetesberater, Hypertonieassistent, Ernährungsberater, Diätassistent, Asthma/COPD-Trainer. Insbesondere für tiefergehende Fragen müssen auch Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen zur Verfügung stehen (insbesondere jeweils mindestens ein Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, ein Allgemeinmediziner, ein Arzt für innere Medizin, ein Endokrinologe, ein Gastroenterologe, ein Diabetologe, ein Kardiologe, ein Neurologe, ein Urologe, ein Arzt für Parodontologie, ein Arzt für Rettungsmedizin, ein Arzt für Gynäkologie, ein Arzt für Neurologie/spezielle Schmerztherapie, ein Dipl.-Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 5 (appr.) und ein Dipl.-Psychologe/Psychotherapeut (HP), die im Zweifel auch Telefonate führen müssen. Für die Fragen im Bereich Arzneimittel dürfen ausschließlich nur PTAs und/oder Apotheker/-innen zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Arzneimitteltelefon sind vor Beginn der Tätigkeit fachlich und

kommunikationstechnisch zu schulen. Sämtliches ärztliches und nichtärztliches Personal des Auftragnehmers, das er zur Erfüllung der Leistung einsetzt, muss bei ihm festangestellt sein. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer Mitarbeiter zur Verfügung stellen, die über nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Es sind folgende Fremdsprachen durch die Mitarbeiter abzudecken:

- englisch

- französisch

- russisch

- polnisch

- türkisch

- italienisch

- spanisch

- arabisch.

Weiterhin ist der Dienstleister im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichtet, das bei ihm tätige medizinische Fachpersonal intern und extern fortzubilden. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, jedoch spätestens bis zum 31.01., ist deshalb unaufgefordert der Nachweis zu erbringen, dass im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr für die Schulung der für die KNAPPSCHAFT eingesetzten Berater jeweils mindestens 40 Mannstunden durch externe oder interne Schulungskräfte erbracht wurden.

Für Anlage 9 gilt Folgendes: Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2020


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines

allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die

Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundeskartellamt eine

Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als

Anlage 15 in den Vergabeunterlagen enthalten)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.09.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.09.2023

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die

Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie

die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung

von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein

Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte

Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.08.2023



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