Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 -Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24.26-2912-223-2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.08.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.09.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531557
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531557
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.08.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf diverser IT-Technik
b)
CPV-Codes
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
8 Lieferorte im Freistaat Thüringen
gemäß Leistungsbeschreibung
gemäß Leistungsbeschreibung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Los 1:
Dongle-Server
Los 2:
Auswerterechner
Los 3:
Auswerterechner Desktop / Small Form Factor
Los 4:
Auswertenotebook auf Windows Basis
Los 5:
JBOD-Serverspeichererweiterung
Los 6:
Monitor 34"
Los 7:
Monitor 49"
Los 8:
CD/DVD/BluRay Brennrobotik
Los 9:
Grafikkarte
Los 10:
Netzwerktechnik
Los 11:
Multifunktionsdrucker
Dongle-Server
Los 2:
Auswerterechner
Los 3:
Auswerterechner Desktop / Small Form Factor
Los 4:
Auswertenotebook auf Windows Basis
Los 5:
JBOD-Serverspeichererweiterung
Los 6:
Monitor 34"
Los 7:
Monitor 49"
Los 8:
CD/DVD/BluRay Brennrobotik
Los 9:
Grafikkarte
Los 10:
Netzwerktechnik
Los 11:
Multifunktionsdrucker
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung (Vordruck) Anerkennung AGB
2. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
4. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
2. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
4. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterium ist vorliegend der Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen
und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach §
19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die
beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter
hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere Informationen wird auf das
Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen
und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach §
19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die
beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter
hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere Informationen wird auf das
Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
93ffd2aa-e44d-4e77-b853-2fac5cd41b3d