Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung DGUV-Prüfgeräte BPol
B 19.10 - 1396/23/VV : 1
Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen (38540000)
Lieferauftrag
DGUV-Prüfgeräte
Mobiles Prüfgerät zur Prüfung von elektrischen Geräten, medizinischen Geräten und Schweißgeräten mit Prüfsequenzen nach VDE 0701-0702, IEC/EN 62353 (VDE 0751) und IEC/EN 60974-4 (VDE 0544-4) - und benutzerdefinierte wie z.B. IEC 60601, 61010, 60335, 60204, sowie 200 mA und 10 A Schutzleiterprüfstrom, geeignet für die Anwendung durch unterwiesene Personen, rechtssicherer Erstellung von Prüfprotokollen, Drehstomadapter und Durchführen von Schulungen
243.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von DGUV-Prüfgerätesets für das Durchführen von Überprüfungen der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei elektrischen Geräten nach EN 50678 (VDE 0701) und EN 50699 (VDE 0702), IEC/EN 62353 (VDE 0751) und IEC/EN 60974-4 (VDE 0544-4).
Der Gesamtbedarf unterteilt sich in eine Festbestellmenge von 12 DGUV-Prüfgerätesets und einer variablen Menge von ca. 13 DGUV-Prüfgerätesets, ca. 25 Drehstromadaptern und ca. 20 Schulungen ohne Abnahmeverpflichtung.
Der Höchstwert der auf der Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen beträgt 243.000,00 EUR ohne USt.
Preis
242.412,50
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 24
Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.09.2023
11:30
- Deutsch (DE)
20.12.2023
21.09.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.08.2023