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Ausschreibungsdetails

Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen

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03.08.2023

08.09.2023 10:00

08.09.2023 10:00

82821#00002#0099#0001

Bundesinstitut für Berufsbildung

28.08.2023 08:42

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Berufsbildung
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
E-Mail: vergabe@bibb.de
Hauptadresse: http://www.bibb.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen

82821#00002#0099#0001

II.1.2)
CPV-Code

Computeranlagen und Zubehör (30200000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (im Folgenden der Auftraggeber - „AG“) setzt seine 2016 beschlossene Mobilitätsstrategie weiter um. Die Strategie beinhaltet die vollständige Umrüstung der IT-Ausstattung von einem festen Arbeitsplatzrechner zu einem mobilen Endgerät mit externen Datenzugriff für alle dafür geeigneten Arbeitsplätze. Dazu beabsichtigt das BIBB 400 tragbare Computer (Laptops) einschließlich Zubehör sowie 350 Dockingstationen zu erwerben.

Aufgrund der unten stehenden Anforderung „Die angebotenen Laptops müssen die „MAC Address Override“ oder „MAC Address Pass Thorugh“ oder vergleichbares zu USB-C-Dockingstations des Herstellers „DELL“ nativ unterstützen“ sind nur Produkte des Herstellers DELL ausschreibungsrelevant. Aktuell beträgt der Bestand an DELL-Laptops ca. 80 Prozent.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung begründet diese produktscharfe Ausschreibung durch die Reduktion von IT-Sicherheitsrisiken, sicheres Handling mit Blick auf das geplante Desksharing-Modell im neuen Dienstgebäude sowie mit der Reduktion von Kompatibilitätsproblemen mit Produkten anderer Hersteller.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (im Folgenden der Auftraggeber - „AG“) setzt seine 2016 beschlossene Mobilitätsstrategie weiter um. Die Strategie beinhaltet die vollständige Umrüstung der IT-Ausstattung von einem festen Arbeitsplatzrechner zu einem mobilen Endgerät mit externen Datenzugriff für alle dafür geeigneten Arbeitsplätze. Dazu beabsichtigt das BIBB 400 tragbare Computer (Laptops) einschließlich Zubehör sowie 350 Dockingstationen zu erwerben.

Aufgrund der unten stehenden Anforderung „Die angebotenen Laptops müssen die „MAC Address Override“ oder „MAC Address Pass Thorugh“ oder vergleichbares zu USB-C-Dockingstations des Herstellers „DELL“ nativ unterstützen“ sind nur Produkte des Herstellers DELL ausschreibungsrelevant. Aktuell beträgt der Bestand an DELL-Laptops ca. 80 Prozent.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung begründet diese produktscharfe Ausschreibung durch die Reduktion von IT-Sicherheitsrisiken, sicheres Handling mit Blick auf das geplante Desksharing-Modell im neuen Dienstgebäude sowie mit der Reduktion von Kompatibilitätsproblemen mit Produkten anderer Hersteller.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Lieferzeit / Gewichtung: 20

Preis Gewichtung: 80

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2023

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.09.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.09.2023

10:00

Bonn

Herr Hoffmann / Frau Foehrmann

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Berufsbildung
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.08.2023



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