Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim) (B 19.16 - 0922/20/VV : 3)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

02.08.2023 (letzte Änderung am 22.09.2023)

16.08.2023 11:30

B 19.16 - 0922/20/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

22.09.2023 09:45

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim)

B 19.16 - 0922/20/VV : 3

II.1.2)
CPV-Code

Arzneimittel (33600000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Arzneimittel für das Nervensystem (33661000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Verschiedene Orte Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden Antidota zur Therapie von Vergiftungen mit Organophosphaten beschafft.

Es handelt sich um Atropin-Injektionslösungen. Die anzubietenden Arzneimittel müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig (Zulassung gemäß deutschem (Vierter Abschnitt AMG) oder europäischem Arzneimittelrecht (Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004)) sein.

- Obidoxim-Injektionslösung (Brechampullen mit 250 mg Obidoximchlorid in 1 mL Injektionslösung), Mindestabnahmemenge 88.800 Ampullen.

Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DPU benannter Lieferort Incoterms® 2020".

Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist festgelegt. Die Höchstmenge ist jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wirdgeeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.

Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet über die Mindestmenge hinaus aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.

Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.

Es wird eine Rahmenvereinbarungen (RV) geschlossen aus der das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen kann. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV hat ei¬ne Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen maximal zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit formgerecht kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

999

Eine Beschränkung der Anzahl geeigneter Bewerber, die für die Angebotsabgabe zugelassen werden, ist nicht vorgesehen. Die Nennung von 999 erfolgt aus technischen Gründen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen und Informationen (insbesondere Höchstmengen), die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst zur Verfügung gestellt wer¬den können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Dokument 07) übermittelt haben und im Rahmen Ihres Teilnahme¬antrages die Eignung Ihres Unternehmens zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden konnte. Die gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuften Unter¬lagen wer¬den zusammen mit der auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung versandt.

Sofern Sie im Rahmen der Unterauftragsvergabe oder Eignungsleihe auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen, beachten Sie bitte, dass diese erst Kenntnis von den Unterlagen mit eingestuften Informationen erlangen dürfen, wenn eine von diesen Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS - Nur für den Dienstgebrauch" Dokument (07) dem Beschaffungsamt des BMI vorliegt und das Beschaffungsamt des BMI der Weitergabe der Unterlagen zugestimmt hat.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bieter muss über eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelrechts für die Herstellung, Vertrieb oder Einfuhr von Arzneimitteln verfügen. Bitte reichen Sie mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen die entsprechenden Nachweise ein.

Für Bieter, die dem deutschen AMG unterliegen, sind dies eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) und/oder eine Einfuhrerlaubnis (§ 72 AMG bzw. eine marketing authorisation application (MAA) der EMA) für Arzneimittel und/oder Großhandelserlaubnis (§ 52a AMG).

Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmevorschrift einer Herstellungs- und/oder Einfuhrerlubnis für Arzneimittel nicht bedürfen, legen Sie dies bitte in einer selbsterstellten Erklärung dar.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d. h. Herstellung oder Handel von Arzneimitteln) des letzten Geschäftsjahres anzugeben. Der Umsatz muss mindestens

• 1.000.000,00 EUR pro Jahr

betragen. Zur Angabe des Umsatzes benutzen Sie bitte das Dokument 06_Anlage Unternehmensdaten.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.

Die Lieferung erfolgt gemäß Lieferklausel »DPU benannter Lieferort Incoterms® 2020«.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Ein vorangegangenes Verfahren (B 19.16 - 0922/20/VV : 1 Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union 2022/S 249-728919) musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind. Da die ausgeschriebenen Antidote bis zur Frühjahr 2024 benötigt werden, besteht Dringlichkeit bei der Durchführung des Verfahrens, um die Lieferung noch realisieren zu können.

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

16.08.2023

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

01.09.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Das Dokument »Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen« enthält wichtige Erklärungen zur Durchführung des Verfahrens. Lesen Sie dieses Dokument bitte sorgfältig.

b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente. Immer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind die ausgefüllten Dokumente »Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« und »Anlage Unternehmensdaten«, »Verpflichtungserklärung VS-NfD« und »Eigenerklärung Sanktionen Russland« für den Bewerber und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Unternehmen auf deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird.

c) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.

d) Es kann über den gesamten Angebotsinhalt sowie die Vertragsbedingungen verhandelt werden (NUR ausgenommen die in DEM Dokument 10_Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Mindestanforderungen und das Zuschlagskriterium).

e) Bitte beachten Sie, dass aufgrund besonderer Dringlichkeit die normale Frist für den Teilnahmewettbewerb

nicht eingehalten werden kann und daher in diesem Verfahren die Frist für die Einreichung der

eilnahmewettbewerbsunterlagen auf 15 Tage verkürzt ist.

f) Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten zu den veröffentlichten Dokumenten oder

einzureichenden Nachweisen eine Bieterfrage zu stellen. Um die Beantwortung und Veröffentlichung Ihrer

Bieterfrage zu ermöglichen, stellen Sie diese bitte rechtzeitig (möglichst mehr als sechs Tage) vor Fristende.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.09.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

20.09.2023


22.09.2023




2a4b5b49-1435-4e49-ab8a-35d0a4e442f7